D-Neubau 2.BA RSH Campus Golzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 065-22-00127
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
D-Neubau 2.BA RSH Campus Golzheim
Für eine zentrale Fläche in Düsseldorf-Golzheim zwischen dem stark befahrenen Kennedydamm, der Georg-Glock-Straße und der Josef-Gockeln-Straße soll ein hochbau- und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiraumplanerischem Rahmenkonzept nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und auf Basis der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) durchgeführt werden.
Das etwa 48.000 m² große Plangebiet befindet sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW lobt in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus, das qualitätsvolle Lösungen für die Anforderungen aus Städtebau, Freiraum und Architektur für diese Fläche zusammenführen soll. Auf dem Grundstück war bis 2018 die Hochschule Düsseldorf angesiedelt. Durch die Verlagerung der Hochschule kann das Grundstück einer neuen, der Lage angepassten Nutzung zugeführt werden. Die bestehenden Hochschulgebäude aus dem Baujahr 1967 werden hinsichtlich Bausubstanz und Haustechnik als nicht zukunftsweisend eingestuft. Sie sollen rückgebaut und die Flächen überplant werden. Die Gebäude aus dem Baujahr 1983 entlang der Georg-Glock-Straße sind interimistisch vermietet und sollen erhalten und weitergenutzt werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden bereits im Jahr 2020 die Möglichkeiten auf dem Grundstück vom Büro Orange Blu, Stuttgart, in Zusammenarbeit mit dem BLB NRW und der Landeshauptstadt untersucht.
Das Land als Eigentümer der Fläche sieht für den Standort zwei Hauptnutzungen in Neubauten vor:
- die Düsseldorfer Musikhochschule, Robert Schumann Hochschule (RSH) und
- die Bezirksregierung Düsseldorf.
Es wird ein überzeugendes städtebaulich-freiraumplanerisches Rahmenkonzept für das nahe dem Rhein gelegene innerstädtische Grundstück erwartet. Das Zusammenspiel der beiden Hauptnutzer, RSH und Bezirksregierung, sowie eventuell weiterer Landesmieter soll unter Berücksichtigung übergeordneter Ziele zum Klimaschutz, zur Nachhaltigkeit und zur stadträumlichen Vernetzung aufgezeigt werden. Als Bindeglied zwischen den verschiedenen Nutzungen soll eine großzügige zentrale Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Ferner ist der geplante Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über den Kennedydamm in das Konzept zu integrieren. Das Gebiet beidseits des Kennedydamms hat sich als innenstadtnaher Bürostandort mit stadtbildprägenden Hochpunkten etabliert. In diesem Kontext ist im Rahmen des städtebaulichen Konzepts für den Neubau der Bezirksregierung ein weiterer Hochpunkt mitzudenken.
Über das städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenkonzept hinaus zielt der Wettbewerb auf eine Realisierung für die RSH und die Freiräume. Die im Wettbewerb darzustellende architektonische und freiräumliche Gestaltung soll der Bedeutung der geplanten Nutzungen und der zentralen Lage des Stadtraums am Kennedydamm gerecht werden.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ist auf Basis des favorisierten Konzepts die Überleitung in ein förmliches Bauleitplanverfahren sowie die Realisierung der Musikhochschule mit zugehörigen zentralen Freiräumen geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR und die Schweiz sowie Großbritannien. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.
Der Wettbewerb richtet sich federführend an Architektinnen bzw. Architekten in Kooperation mit Stadtplanerinnen bzw. Stadtplanern und Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten.
Mit der Bewerbung müssen drei Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren ab Veröffentlichung der Wettbewerbsbekanntmachung mit folgenden Kriterien nachgewiesen werden:
1. Für den Bereich Hochbauplanung: Vergleichbare Planung eines realisierten anspruchsvollen Gebäudes (wie z. B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Bauten des Gesundheitswesens oder Bauten für Verwaltung und Dienstleistung o. ä.) mit Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von mindestens 5.000.000,- EUR brutto. Mindestens die Leistungsphasen 2-5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.
2. Für den Bereich Stadtplanung: Auseinandersetzung mit komplexen, innerstädtischen, städtebaulichen Aufgabenstellungen. Als komplexe Projekte werden solche verstanden, die die Planung eines innerstädtischen Quartiers inklusive Auseinandersetzung der Verflechtungen mit dem Bestand zum Inhalt haben. Das Einfügen eines solitären Baukörpers in eine Innenstadt reicht dementsprechend als Referenz nicht aus.
3. Für den Bereich Freiraumplanung: Vergleichbare Planung eines realisierten Freiraums mit öffentlichem Charakter mit Bauwerkskosten (KG 500) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR brutto. Mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.
Junge Büros, die nicht über die geforderten Nachweise verfügen, haben die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV bei stärkeren Partnern. Demnach können Bewerbende die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorgelegt wird.
Das beigefügte Bewerbungsformular mit Referenzbogen ist von den Bewerbenden auszufüllen. Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes beiliegendes Bewerbungsformular
- Nachweis der Führung der Berufsbezeichnungen (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaften), bei ausländischen Bewerbungen ein Nachweise nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates
- Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung des federführenden Büros
- Ausgefüllte Referenzbögen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der drei zuvor genannten Referenzen über Abbildungen (s. Zulassungskriterien)
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Alle am Wettbewerb teilnehmenden Architekturbüros sind verpflichtet, die Wettbewerbsaufgabe sowie die mögliche spätere Beauftragung in Kooperation mit einem Stadtplanungsbüro und einem Landschaftsarchitekturbüro zu erbringen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten der Bewerbung:
- Es wird eine Arbeitsgemeinschaft entweder als Bewerbergemeinschaft oder als Generalplaner mit Nachunternehmern gebildet. Die zugehörigen Nachweise (s. Bewerbungsunterlagen) aller Partner sind beizufügen.
- Die Anzahl der Nachunternehmer darf reduziert werden, wenn im federführenden Architekturbüro Büroinhaber/innen oder angestellte Mitarbeiter/innen mit der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in und/oder Landschaftsarchitekt/in beschäftigt sind, oder in einem Partnerbüro beide Berufsbezeichnungen - Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in - nachgewiesen werden können. Die zugehörigen Nachweise der Kammermitgliedschaft der Personen sind beizufügen.
- Können alle drei Nachweise durch das federführende Büro erbracht werden, kann das Architekturbüro als Generalplaner (ohne Nachunternehmer) am Wettbewerb teilnehmen. Die zugehörigen Nachweise der Kammermitgliedschaft der Personen sind beizufügen.
Weitere Mitglieder innerhalb einer Bewerbergemeinschaft bzw. weitere Nachunternehmer innerhalb der Rechtsform Generalplaner mit Nachunternehmer sind möglich.
Die Bewerbungen müssen ausgefüllt
bis 27. Mai 2022 (10:30 Uhr)
zwingend elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW übermittelt werden. Die Rechtzeitigkeit der Einlieferung ist sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerberfragen werden ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW abgewickelt. Um die Bewerberfragen stellen und insbesondere die Fragen- und Antwortkataloge abrufen zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig. Verfahrensverfügungen oder die Mitteilung über Änderungen an den Vergabeunterlagen werden ebenfalls nur den auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbenden zur Verfügung gestellt.
Der Auslober behält sich vor, entsprechend den geltenden Vorschriften fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Zulassung der Bewerbungen erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerbungen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, werden diese per Losentscheid unter Aufsicht einer Juristin oder eines Juristen ermittelt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Verfahrens benachrichtigt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt berechtigt sind, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserin bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Wer am Tag der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbende dürfen sich nur einmal bewerben und müssen entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.
Der Wettbewerb richtet sich federführend an Architektinnen bzw. Architekten, die Erfahrungen mit vergleichbaren innerstädtischen Hochbauprojekten nachweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Übergeordnete Grund-/Leitidee
- Städtebauliche und stadträumliche Qualität
- Qualität der Einbindung der neuen Bauvolumen in den städtischen Kontext
- Erschließung und Vernetzung mit dem Stadtraum, Anbindung Zweiter Grüner Ring
- Sinnvolle Integration der Fuß- und Radbrücke über den Kennedydamm
- Qualität des Mobilitätskonzepts (fließender und ruhendender Verkehr)
- Erfüllung des Raumprogramms und der Bezüge zwischen den Nutzungen
- Funktionalität und Flexibilität der Gebäude
- Campusbildung
- Architektonische Gestaltungsqualitäten
- Barrierefreiheit
- Gestalt- und Aufenthaltsqualität im Freiraum
- Diversität in der Grüngestaltung und nachhaltiges Regenwassermanagement
- Klimaschutz, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit im Sinne der "Baupolitischen Ziele NRW" und der "Klimaneutralen Landesverwaltung"
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Der städtebaulich-freiraumplanerische Teil und der Realisierungsteil werden gleichwertig beurteilt.
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird als Preisgeld und als Aufwandsentschädigung ausgegeben.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält bei regelhafter Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR brutto (insgesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto).
Das Preisgeld in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto wird wie folgt verteilt:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
1 Anerkennung [Betrag gelöscht] EUR
Bei Nichtabgabe eines Wettbewerbsbeitrages wird die freiwerdende Aufwandsentschädigung Teil der Preissumme. Die Preisgelder aller drei Preise sowie der Anerkennung werden anteilig um die Summe der freiwerdenden Aufwandsentschädigung erhöht. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält bei regelhafter Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR brutto (insgesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren sowie abschließendem Verhandlungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Generalplanerauftrags.
Teilnahme
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer begrenzt, die aus zwei Gruppen zusammengestellt werden:
- 5 Büros wurden vom Auslober zur Teilnahme ausgewählt.
- In einem Bewerbungs- und Losverfahren werden 10 weitere Büros ermittelt.
Auch die eingeladenen Büros müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist die Nachweise der Eignung erbringen und ihre Partnerschaften benennen.
Zulassung der Bewerbungen
Der Auslober behält sich vor, entsprechend den geltenden Vorschriften fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Zulassung der Bewerbungen erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerbungen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, werden diese per Losentscheid unter Aufsicht einer Juristin oder eines Juristen ermittelt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Verfahrens benachrichtigt.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien einem der Preisträgerinnen bzw. Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe
- Überarbeitung des städtebaulichen Rahmenkonzepts für das gesamte Wettbewerbsgebiet
- Hochbauplanung der Robert Schumann Hochschule, mind. Lph. 2 bis 5
- Freiraumplanung der zentralen Freiräume, mind. Lph. 2, 3 und 5
- Stadtökologisch-freiraumplanerischer Fachbeitrag zum städtebaulichen Rahmenkonzept
in einem Generalplanerauftrag stufenweise zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die mit Preisen ausgezeichneten Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet.
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Bauakustik, Brandschutz, u.a. zusammenstellen und vorstellen müssen. Im Auftragsfall verpflichtet sich das Planungsteam, das Projekt unter Anwendung der BIM-Methode zu erarbeiten.
Die Architektur für die Hochbauten der Bezirksregierung wird im Nachgang zum Wettbewerb in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf gesondert weiter qualifiziert.
Terminübersicht
- Bekanntmachung des Wettbewerbs 25. April 2022
- Einsendeschluss der Bewerbungen (Eingang bis 10.30 Uhr) 27. Mai 2022
- Öffentlichkeitsbeteiligung 31. Mai 2022
- Teilnahmebestätigung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 10. Juni 2022
- Rückfragen zur Auslobung bis 20. Juni 2022
- Auftaktkolloquium mit Preisrichtervorbesprechung 23. Juni 2022
- Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten (Tagesstempel) 2. September 2022
- Einlieferung des Modells (Tagesstempel) 16. September 2022
- Preisgericht 9. November 2022
- Öffentliche Ausstellung wird rechtzeitig bekanntgegeben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYXHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]