Bauleitung Restarbeiten Freianlagen Sanierung Bühnen Köln
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2212210
Fax: +49 2212210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleitung Restarbeiten Freianlagen Sanierung Bühnen Köln
Am 24.11.2011 hat der Rat der Stadt Köln die Sanierung und Erweiterung des Bühnenensembles am Offenbachplatz beschlossen. Die Bauarbeiten begannen 2012, die Wiedereröffnung war für den November 2015 geplant. Aufgrund von massiven Problemen bei der Planung und Ausführung und der damit einhergehenden Probleme musste die Eröffnung im Sommer 2015 abgesagt werden. Seit 2016 wird die Baustelle restrukturiert, dazu gehörte ein Wechsel des Planers der haustechnischen Anlagen und der Abschluss von Vereinbarungen mit den unter Vertrag stehenden Firmen.
2015 konnten nicht alle Freianlagen fertig gestellt werden. Zum Abschluss der Baustelle im Jahr 2024 sind noch Restarbeiten auf einer Fläche von ca. 2.500 m² durchzuführen. Die Bühnen möchten das Büro Dipl.-Ing. Markus Loh mit der Bauleitung und Objektüberwachung dieser Arbeiten beauftragen. Herr Loh war bereits Nachunternehmer des Büros WES, welches die Planung und Bauleitung der bisherigen Freianlagenarbeiten durchführte.
Köln
s. II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Projekt der Sanierung der Bühnen Köln hatte die Gestaltung der Freianlagen von Anfang an eine hohe Bedeutung. Der Offenbachplatz wurde denkmalgerecht saniert und zu Lasten der Nord-Süd-Fahrt erweitert. Der kleine Offenbachplatz, der weitgehend unterbaut ist, wurde ebenfalls denkmalgerecht wiederhergestellt. Zusätzlich wurde das gesamte Straßengeviert rund um die Bühnenbauten bestehend aus Brüderstraße, Krebsgasse und Glockengasse vollständig neu gestaltet. Die Planung und Bauleitung für diese Maßnahmen wurde 2012 bis 2015 durch das Büro WES GmbH aus Hamburg durchgeführt. Die Planung wurde vollständig abgeschlossen. Das Büro bediente sich für die Aufgabe der Bauleitung und Objektüberwachung eines Nachunternehmers, des Büros Markus Loh, Düsseldorf.
Im Jahr 2015 konnten nicht alle Freianlagen fertiggestellt werden, da die zu bearbeitenden Flächen teilweise mit Anlagen der Baustelleneinrichtung belegt waren, die aufgrund der Havarie der Baustelle auch nicht entfernt werden konnten. Zum Abschluss der Baustelle im Jahr 2024 sind deshalb noch Restarbeiten auf einer Fläche von ca. 2.500 m² durchzuführen.
Die Bühnen möchten Herrn Loh mit der Bauleitung und Objektüberwachung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beauftragen. Das Büro WES GmbH steht für die Bauleitung der Restarbeiten der Freianlagen nicht bereit.
Der Auftrag kann sinnvollerweise nur durch das Büro Loh erbracht werden, die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens würde keinen Mehrwert erbringen. Als bisheriger Nachunternehmer des Büros WES GmbH ist Herr Loh mit der Baustelle und den zu erbringenden Leistungen bestens vertraut und erfüllt damit die höchsten Anforderungen an Sach- und Fachkenntnis. Jedes andere Ingenieurbüro müsste sich in diese Leistungen vollständig neu einarbeiten, was auch zwangsläufig zu von den Bühnen Köln zu zahlenden höheren Honoraren führen würde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
[...]
(3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.