ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 145-30 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 145-30
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-30 Grundlage ist die Beauftragung des Nachtrages 145-9. Darin aufgeführt ist die vorläufige Objektliste für die Objekt- und Tragswerksplanung. Die in dem Nachtragsangebopt N 145-30 aufgeführten Objekte (Durchlässe) sind nicht in der bereits
beauftragten Objektliste enthalten. Diese Durchlässe sind gemäß HOAI eigene Objekte innerhalb des TEH 2.1.01 VA und eine entsprechende Entwurfsplanung durchgeführt. Diese Objekte wurden zum jetzigen Zeitpunkt definiert und deren
Verrechnung wird gemäß HOAI über den vorliegenden NA 145-30 durchgeführt.
Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N145-9). Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereitsbeauftragten Generalplaner können Synergieeffekte genutzt werden, da die Objekt- und Tragswerkplanung für die Verkehrsanlage davon maßgeblich in Zusammenhang steht, welche sich positiv auf den Zeitrahmen auswirken. DieLeistungsänderung ist notwendig, damit der werkvertragliche Erfolg der Gesamtleistung ermöglicht wird. Somit trägt die Objekt undTragwerksplanung der Durchlässe zu einer in sich geschlossenen und sinnvollen Gesamtplanung des PfA 8.2 bei.