500.004 Innenbegrünung L2 Referenznummer der Bekanntmachung: 500.004 Innenbegrünung L2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buchen (Odw.)
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74722
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6281310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
500.004 Innenbegrünung L2
500.004 Innenbegrünung L2
St.-Rochus-Str.5, 74722 Buchen
Begrünung mit Kletterpflanzen Innen und Außen ca. 17 STk.
Pflanzengefäße 7,5 m
Pflanzenlieferung 7 st.
Bewässerungssystem
Dokumentation und Übergabe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle
Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bieter, Mitglied einer
Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an
mehreren Angeboten beteiligt, so kann dies zum
Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei
denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der
Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen(Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/
A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des
Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen
Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die
diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen
vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum
Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das
Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6eEU Abs. 1 bis Abs.
4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die
vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt
oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4
VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der
Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu
ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/
A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das
Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise
nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
o 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU
Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen
nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG).
o 3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder in die Handwerksrolle
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens,
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind.
(1) Angaben über die Ausführungen von Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind auch im Umfang, in
den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
(2) Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal.
Bitte die entsprechenden Nachweise, wie Zertifizierung TRGS 519 und den Nachweis der Eintragung im Regierungspräsidium für Arbeiten von Asbest, beifügen.
Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Buchen (Odw.)Wimpinaplatz 374722 Buchen (Odw.)Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).