Universitätsklinikum Münster - Chirurgische Klinik - Erweiterung Ostflügel - G10 Medizinische Versorgungseinheiten Referenznummer der Bekanntmachung: 844-G10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Chirurgische Klinik - Erweiterung Ostflügel - G10 Medizinische Versorgungseinheiten
Medizinische Versorgungseinheiten
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster Chirurgische Klinik, Gebäude 2170, Waldeyerstraße 1, 48149 Münster
Projekt: Universitätsklinikum Münster
Geb. 2170 - Chirurgische Klinik; Erweiterung Ostflügel
Erweiterte Rohbauarbeiten
Projekt-Nr.: 2170_19_844 G10
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um eine Notfallmaßnahme, um erforderliche organisatorische Änderungen im Bereich der Intensivmedizin und OP-Abteilung der Chirurgie umzusetzen. Die oben genannte Maßnahme beinhaltet die Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten um einen weiteren Intensivpflegebereich, eine Aufwachstation und weitere Krankenzimmer auf drei Etagen mit einer Bruttogrundrissfläche von insgesamt ca. 1.870 m2 und soll als Anbau in Konventioneller Bauweise an den Ostflügel der denkmalgeschützten chirurgischen Klinik errichtet werden. Zur Herstellung der benötigten Technischen Infrastruktur, wird zudem ein Untergeschoss mit ca. 595 m2 umgesetzt.
4 St. horizontale Deckenversorgungseinheiten zur Versorgung von Patienten im Aufwachraum.
Jeweils mit Unterkonstruktion und spezifischem Zubehör und Schnittstelleneinrichtungen.
12 St. Unterkonstruktionen für Deckenversorgungseinheiten mit zwei Tragsystemen. Incl. Schnittstelleneinrichtungen.
12 St. Deckenversorgungseinheiten mit zwei Tragsystemen zur Versorgung von Patienten im Intensivzimmer. Durchschwenkbar, beweglich, mit spezifischem Zubehör.
Ca. 110 laufende Meter Geräteklemmschiene zur Wandmontage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Dräger Medical ANSY GmbH Essen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.