Erweiterungsbau Mitte, Containergang Referenznummer der Bekanntmachung: KBM-VM-021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/2306
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikumbielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Mitte, Containergang
Containergang als provisorischer Zugang , bestehend aus 3 Containermodulen ca. 2,5 x 6,0 x 2,5 m (BxLxH) liefern, aufbauen und ca. 150 Wochen vorhalten und betreibe
33604 Bielefeld
Containergang als provisorischer Zugang , bestehend aus 3 Containermodulen ca. 2,5 x 6,0 x 2,5 m (BxLxH) liefern, aufbauen und ca. 150 Wochen vorhalten und betreibe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsbau Mitte, Containergang
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 28.03.2022 erfolgte die Angebotseröffnung der im Rahmen eines Offenen Verfahren ausgeschriebenen Leistungen. Es wurde fristgemäß ein Angebot eingereicht. Nach Wertung des Angebotes wurde jedoch festgestellt, dass kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde., da das Angebot des preisgünstigsten Bieters knapp 200 % über dem vorgesehenen Budget liegt. Es bestehen somit i.S. von § 17 EU Abs. 1, Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe, die eine Aufhebung der Ausschreibung begründen. Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html