Rahmenvertrag für Schulmobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.04.167.37700
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Schulmobiliar
Rahmenvertrag für Schulmobiliar
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann Diverse Schulen im Kreisgebiet Mettmann, Adressen siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung von Schulmöbeln an die Schulen des Kreises Mettmann im Zeitraum 01.07.2022 bis zum 30.06.2024 mit der Option über diesen Zeitraum hinaus jeweils für ein weiteres
Kalenderjahr, maximal 2 Jahre zu verlängern.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Der Auftrag endet spätestens am
30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dem Angebot sind drei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über vergleichbare Projekte beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Preisliste und Katalog der angebotenen Möbel (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Es wird darauf hingwiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YP87
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1.Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2.Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland