Dokumentationssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentationssoftware
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb einer Dokumentationssoftware.
Die Abteilung Arbeitssicherheit und Brandschutz (Bauprüfstelle des Landschaftsverbandes) führt Prüfungen und Begehungen von Betriebsstätten durch. Die Dokumentation findet vor Ort auf Papier statt und wird stationär im Büro in Word und Excel Dateien geschrieben. Ein Aufruf von Daten oder vorherigen Berichten vor Ort ist nicht möglich.
Bauteile und Mängel können nicht strukturiert abgelegt werden, sodass eine nachvollziehbare Historie entsteht. Fotos müssen von Kameras per Datenträger kopiert werden und manuell dem Bericht hinzugefügt werden. Eine genaue Zuordnung der Bilder an die Topografie wird erschwert. Nachträgliche Änderungen an Office Dateien sind möglich, eine rechtssichere Dokumentation für spätere Nachfragen durch Aufsichtsbehörden ist somit nicht möglich. Mit Ausscheiden eines Mitarbeiters könnten Daten verloren gehen.
Durch eine Software soll eine rechtssichere Lage der Dokumentation geschaffen werden.
Bauteile und Mängel sollen in einer Datenbank erfasst werden. Ein chronologischer Verlauf von Mängel wird in der Datenbank gespeichert.
Berichte sind auf mobilen Endgeräten aufrufbar und können so auch vor Ort eingesehen werden.
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb einer Dokumentationssoftware.
Die Abteilung Arbeitssicherheit und Brandschutz (Bauprüfstelle des Landschaftsverbandes) führt Prüfungen und Begehungen von Betriebsstätten durch. Die Dokumentation findet vor Ort auf Papier statt und wird stationär im Büro in Word und Excel Dateien geschrieben. Ein Aufruf von Daten oder vorherigen Berichten vor Ort ist nicht möglich. Bauteile und Mängel können nicht strukturiert abgelegt werden, sodass eine nachvollziehbare Historie entsteht. Fotos müssen von Kameras per Datenträger kopiert werden und manuell dem Bericht hinzugefügt werden. Eine genaue Zuordnung der Bilder an die Topografie wird erschwert. Nachträgliche Änderungen an Office Dateien sind möglich, eine rechtssichere Dokumentation für spätere Nachfragen durch Aufsichtsbehörden ist somit nicht möglich. Mit Ausscheiden eines Mitarbeiters könnten Daten verloren gehen.
Durch eine Software soll eine rechtssichere Lage der Dokumentation geschaffen werden. Bauteile und Mängel sollen in einer Datenbank erfasst werden. Ein chronologischer Verlauf von Mängel wird in der Datenbank gespeichert.
Berichte sind auf mobilen Endgeräten aufrufbar und können so auch vor Ort eingesehen
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist durch das Einreichen eines Handelsregisterauszuges den Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV nach.
Je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig
ist, entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates
oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate. Hierfür
besteht kein Vordruck.
Bitte kennzeichnen Sie dieses Dokument als Anlage 02!
Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens
[Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der
Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin
nicht älter als 12 Monate sein.
Alternativ ist eine Eigenerklärung ausreichend, in der der Bieter erklärt, dass
er im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und
Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR auf erstes Anfordern des Auftraggebers abschließen
wird.
Bitte kennzeichnen Sie dieses Dokument als Anlage 01!
Der Bieter weist durch das Einreichen eines Handelsregisterauszuges den Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV nach.
Je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig
ist, entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates
oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate. Hierfür
besteht kein Vordruck.
Bitte kennzeichnen Sie dieses Dokument als Anlage 02!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.