Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0398-52
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung
Die Stadt Münster beabsichtigt erstmals die Durchführung einer Konzeptentwicklung als "Integriertes gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept" mit engen Bezügen zur Freiraum-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Münsters und allen Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung.
Demnach soll der Sportentwicklungsplanung ein weites Sportverständnis und demzufolge auch ein weiter Sportraumbegriff zugrunde liegen. Der Begriff des Sports beinhaltet vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportformen, die von allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer und kultureller Herkunft an unterschiedlichsten Orten allein oder in Gemeinschaft mit unterschiedlichen Motiven (insbesondere zur Verbesserung des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens sowie zur körperlichen und mentalen Leistungssteigerung) ausgeübt werden.
Der Begriff des Sportraums beinhaltet alle Orte mit bestehender oder optionaler Sport-, Spiel- und Bewegungsnutzung. Sportliche Aktivitäten sind heutzutage in nahezu allen Räumen einer Kommune (unmittelbares Wohnumfeld, Plätze, Parks, Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Sportfreianlagen, Spielplätze, Bäder, Seen usw.) möglich. Der Begriff "Sportraum" schließt Sportanlagen (speziell für den Sport geschaffene regelkonforme und regeloffene Anlagen, z. B. Sporthalle, Skateranlage) und Sportgelegenheiten (primär für andere Zwecke geschaffene Räume, die aufgrund von organisatorischen oder einfachen baulichen Maßnahmen zumindest zeitweise für Sportaktivitäten zur Verfügung stehen) ein. Weil fast die gesamte Kommune als Sportraum gesehen werden kann, hat eine kommunale Sportentwicklungsplanung im Grundsatz alle Räume zu berücksichtigen, die für sportliche Aktivitäten genutzt werden können.
48143 Münster
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
1. Bestandsaufnahme und Stärken/ Schwächen-Analyse mit den Teilleistungen:
a) wissenschaftliche fundierte Bestandsaufnahme und -analyse des vorhandenen vereins- und vereinsungebundenen (auch gewerblichen) Sportverhaltens, der Sportorganisationsformen, des Sportangebotes, der Sportbedarfe sowie der Finanzierung und der ökonomischen Bedeutung des Sports und von Sportveranstaltungen in Münster inkl. des Behindertensports (mit Ausnahme der Bäderlandschaft Münsters).
b) Beteiligung von Sporttreibenden, Sportanbietern, Sportinstitutionen und der Stadtgesellschaft (insb. durch diverse Befragungen).
2. Erarbeitung eines Zielkataloges für den vereinsgebundenen und vereinsungebundenen Sport in Münster. Dabei soll zwischen langfristigen Leitideen (ab 10 Jahre), mittelfristigen strategischen Zielen (5-10 Jahre) und kurzfristigen operativen (unter 5 Jahren) unterschieden werden.
3. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges entsprechend der entwickelten Leitideen.
4. Zulieferung von Datenmaterial zur Erstellung einer internetfähigen barrierefreien Karte mit allen Sport- und Bewegungsräumen und Sportangeboten, die mit im Internet verfügbaren Karten verknüpft werden kann.
5. Erarbeitung einer Matrix zur eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung.
6. Leitung, Moderation und Dokumentation des gesamten Prozesses der Sportentwicklungsplanung.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 80%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 30%):
a) Leistungsgegenstand der Referenz war eine Sportentwicklungsplanung.
b) Das Auftragsvolumen für die Sportentwicklungsplanung lag mindestens bei [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
c) Die Sportentwicklungsplanung wurde fertiggestellt, und zwar nicht vor dem 01.01.2014 (Stichtag).
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Auftraggeber war eine Kommune (oder eine andere Gebietskörperschaft) mit mindestens 200.000 Einwohnern (Gewicht 20%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war konkret ein integriertes gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept (Gewicht 30%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit: aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Sportwissenschaften, Sportökonomie oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 12%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 8%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 5%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 3%).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens eine nachgewiesene Referenz muss sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Sportwissenschaften, Sportökonomie oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Falls Sie -als entsprechend anerkannter Inklusionsbetrieb- ein Angebot (selbst oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft) abgeben, legen Sie bitte mit dem Angebot eine Aufstellung in Form einer Eigenerklärung vor, welche Leistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses durch den Inklusionsbetrieb/die Inklusionsabteilung und deren geförderten Mitarbeitenden zur Ausführung gelangen werden. Diese Positionen müssen eine Aufschlüsselung in Kostenarten (Lohn, Stoffe, Geräte, Sonstiges) enthalten. Eine Nachforderung dieser Erklärung im Rahmen der Angebotsprüfung erfolgt gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A nicht!
Die Auftraggeberin behält sich eine Prüfung vor, inwieweit die Ausführung/Herstellung der angebotenen Leistungen zu einem wesentlichen Teil durch den Inklusionsbetrieb erfolgen soll (vgl. Ziffer 2.4.3 Abs. 2 des o.g. Erlasses) und inwieweit die Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach §§ 2 Abs. 3, 6a Abs. 1 S. 1 VOB/A für die benannten Leistungen beim Inklusionsbetrieb tatsächlich gegeben ist.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html