Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorch
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nufringen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch
Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch in 2 Losen mit jeweils einer Bildungseinrichtung (Gymnasium & Grundschule) und einem Objekt der öffentlichen Infrastruktur (Feuerwehrgebäude & Rathaus)
Los 1 Stauferschule und Rathaus
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in der Stauferschule Lorch und dem Rathaus in Lorch
2 malige Verlängerung um je 2 weitere Vertragsjahre möglich
Los 2 Gymnasium und Feuerwehrgebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung im Gymnasium des Schulzentrums Schäferfeld und dem Feuerwehrgebäude der Stadt Lorch
2 malige Verlängerung um je 2 weitere Vertragsjahre möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Möglichkeit an freiwilligen Objektbegehungen teilzunehmen. Objektbegehungen werden auf Anfrage der Interessenten im Zeitraum KW 19 (09.05. - 13.05.) stattfinden. Um einen Termin für eine Objektbegehung zu erhalten ist der zuständige Ansprechpartner der Stadt Lorch Herr Oliver Bundschuh schriftlich ([gelöscht] ) zu kontaktieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.