Städtebaulicher Wettbewerb mit Realisierungsteil - Wohnungsbau Petershausen-West, Konstanz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Wettbewerb mit Realisierungsteil - Wohnungsbau Petershausen-West, Konstanz
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Direktion Freiburg, unterhält in der Konstanzer Steinstraße / Gottfried-Keller-Straße Liegenschaften, von denen ein Teil auf Grund statischer Gegebenheiten kurzfristig durch Ersatzneubauten ersetzt werden müssen. Das Gelände ist ca. 4 ha groß und soll weiterhin als Wohngebiet genutzt werden. Nach Vorplanungen und auf Empfehlung des Gestaltungsbeirates und der Stadt Konstanz soll im Wettbewerb das gesamte Gebiet der Steinstraße / Gottfried-Keller-Straße gesamtheitlich betrachtet und städtebaulich sowie frei- und grünräumlich neu geordnet werden. Das Ergebnis für den städtebaulichen Wettbewerb soll eine Entwicklungsstrategie für die gesamten Liegenschaften der BImA in diesem Bereich aufzeigen.
Auf den ca. 7.900 m² großen Flächen des Realisierungsteils (Flurstück 1775/17 und 1775/18) soll attraktiver, bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum entstehen. Die drei zeilenförmigen Bestandsgebäude sollen zur Schaffung neuen Wohnraums rückgebaut werden. Da die BImA durch Vorgaben an eine max. Kaltmiete von 10 €/m² gebunden ist, liegt ein Schwerpunkt des Wettbewerbs auf der Wirtschaftlichkeit der Lösungen.
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Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die städtebauliche Neukonzeptionierung der Steinstraße / Gottfried-Keller-Straße in Petershausen-West, Konstanz sowie der Abriss von drei Bestandsgebäude und die Planung und Realisierung von Ersatzbauten auf dem Flurstück 1775/17.
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Der Wettbewerb ist als einstufiger, nicht offener städtebaulicher Wettbewerb mit Realisierungsteil mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit insgesamt 20 Teilnehmern ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym.
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Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in den Bewerbungsunterlagen.
Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Die Beratung durch Tragwerksplaner und Fachingenieure für Gebäudetechnik wird empfohlen.
Konstanz
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Direktion Freiburg, unterhält in der Konstanzer Steinstraße / Gottfried-Keller-Straße Liegenschaften, von denen ein Teil auf Grund statischer Gegebenheiten kurzfristig durch Ersatzneubauten ersetzt werden müssen. Das Gelände ist ca. 4 ha groß und soll weiterhin als Wohngebiet genutzt werden. Nach Vorplanungen und auf Empfehlung des Gestaltungsbeirates und der Stadt Konstanz soll im Wettbewerb das gesamte Gebiet der Steinstraße / Gottfried-Keller-Straße gesamtheitlich betrachtet und städtebaulich sowie frei- und grünräumlich neu geordnet werden. Das Ergebnis für den städtebaulichen Wettbewerb soll eine Entwicklungsstrategie für die gesamten Liegenschaften der BImA in diesem Bereich aufzeigen.
Auf den ca. 7.900 m² großen Flächen des Realisierungsteils (Flurstück 1775/17 und 1775/18) soll attraktiver, bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum entstehen. Die drei zeilenförmigen Bestandsgebäude sollen zur Schaffung neuen Wohnraums rückgebaut werden. Da die BImA durch Vorgaben an eine max. Kaltmiete von 10 €/m² gebunden ist, liegt ein Schwerpunkt des Wettbewerbs auf der Wirtschaftlichkeit der Lösungen.
Die Besonderheit der Aufgabenstellung liegt in einer behutsamen Innenentwicklung unter Berücksichtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der Qualität der Freiflächen. Ferner soll die Neubebauung aus Sicht der Klimaneutralität ein – dennoch wirtschaftlicher – Baustein für die Zukunft darstellen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort qualitätsvollen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Wohnraum mit hoher Freiraumqualität zu entwickeln, der auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet und das Wohnraumangebot angemessen erweitert. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben:
- Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 und 124 vorliegen. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen.
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
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Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
AUSWAHLKRITERIEN:
Die Auswahl der Teilnehmer aus dem Kreis der teilnahmeberechtigten Bewerber erfolgt anhand von einzureichenden Referenzen.
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A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“- Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbenden),
- Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt,
2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte,
3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte.
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B Nachweis eines oder mehrerer prämierter, fertiggestellter Bauprojekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbenden), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
- Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1 Auszeichnung = 1 Punkt,
2 Auszeichnungen = 2 Punkte,
3 und mehr Auszeichnungen = 3 Punkte.
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C Nachweis eines oder mehrerer realisierter, kostengünstiger Wohnungsbauprojekte (KG 300-700: mind. 2 Mio €, brutto).
Für die Wertbarkeit muss die Referenz folgende Gesichtspunkte erfüllen:
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8). Die Anforderung kann
auch als Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbenden), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
- Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden).
1 realisiertes Projekt (Wohnungsbau) = 1 Punkt,
1 vergleichbares realisiertes Projekt (Wohnungsbau mit mind. 30% Förderanteil) = 2 Punkte.
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AUSWAHL:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Bewertung erfolgt anhand der durch die Projektblätter dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten.
Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert, sofern sie die Mindestanforderung, mind. jeweils 1 Punkt (aus wertbaren Referenzen) aus den Bereichen A oder B und C erfüllen.
Qualifizieren sich mehr als 13 Bewerbende entscheidet das Los.
Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates Architekt und Landschaftsarchitekt.
Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung allein oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitenden ist er alleine teilnahmeberechtigt. (Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ist bzw. sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem muss der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Berater müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen.
Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in den Bewerbungsunterlagen.
Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Die Beratung durch Tragwerksplaner und Fachingenieure für Gebäudetechnik wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 11 / 11 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.