Planungsleistungen Erweiterung Gymnasium Netphen Referenznummer der Bekanntmachung: 156103NET-II20222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Netphen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erweiterung Gymnasium Netphen
Die Stadt Netphen beabsichtigt, auf Grund des Schulentwicklungsplans, das Gymnasium an der Haardtstr. 35 zu einem 4-zügigen Gymnasium um 12 Klassen-, bzw. Multifunktionalräume zzgl. Nebenraumprogramm zu erweitern.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die zur Realisierung des Neu- und Umbaus erforderlichen Planungsleistungen in 3 Fachlosen (Los 1: Objektplanung, Los 2: Tragwerksplanung, Los 3: Technische Ausrüstung). Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit den Planungsleistungen soll nach Zuschlag begonnen werden.
Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, sich um die Teilnahme am Vergabeverfahren zu bewerben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Objektplanung
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)
- Besondere Leistungen: Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
-Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Verinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Tragwerksplanung
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen aus-geschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Technische Gebäudeausrüstung
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone II
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anhand der Eigenerklärung zur Eignung, Referenzen und Ausschlussgründen. Die Eigenerklärung ist erhältlich unter folgendem Link: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/112967
In der Eigenerklärung sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Mindestanforderungen an die Berufszulassung:
Die erforderliche Qualifikation und ggf. Berufszulassung ist wi wie folgt nachzuweisen. Los 1: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV ; Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV; Los 3: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
1. Erklärung über den auftragsspezifischen Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB),
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Nachweis durch Eigenerklärung und auf Anforderung der Vergabestelle durch Vorlage des Versicherungsscheins; hilfsweise genügt auch die verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II. Angaben zum auftragsspezifischen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 650.000 ,-Euro (Los 1), 175.000,- Euro (Los 2), 500.000,- Euro (Los 3).
1. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV durch Eigenerklärung
2. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. (§ 73 Abs. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I. Konzept zur Sicherstellung der Verfügbarkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Konzept zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Projektleiters im Verhinderungsfall vorzulegen. Die Anforderung ist erfüllt, wenn der Bewerber neben dem Projektleiter über mindestens einen Vertreter mit vergleichbarer Qualifikation verfügt. Hinweis: Der Mindeststandard kann auch im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
II. Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Planung und Umsetzung vergleichbarer Gebäude durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung; der Auftraggeber akzeptiert Referenzen in dem Zeitraum ab 01.01.2015, bezogen auf den Abschluss der Leistungsphase 8 (Lose 1, 3 und 4) bzw. der Leistungsphase 6 (Los 2). Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 (Lose 1, 3 und 4) bzw. Leistungsphase 6 (Los 2) weitgehend abgeschlossen sein. Dabei gelten folgende Anforderungen je Los:
LOS 1: Mindestens eine Objektplanung für die Leistungen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-8 HOAI 2021, Teil 3) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI, für einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen (bspw. Schulgebäude), mindestens zwei Geschosse, mit mindestens 1.000 m2 Nutzungsfläche (NUF).
LOS 2: Mindestens eine Tragwerksplanung für die Leistungen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-6 HOAI 2021, Teil 4) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI, für einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen (bspw. Schulgebäude), mindestens zwei Geschosse, mit mindestens 1000 m2 Nutzungsfläche (NUF).
LOS 3: Mindestens eine Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 für die Leistungen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bauüberwachung (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-3, 5-8 HOAI 2021, Teil 4) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone II HOAI, für einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen (bspw. Schulgebäude), mindestens zwei Geschosse, mit mindestens 1.000 m2 Nutzungsfläche (NUF).
Los 1: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekt benennen. Lose 2-3: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen. Alle Lose: Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV) (Eigenerklärung).
Zugelassen werden können nur Personen und Unternehmen, die nicht den Vorgaben der „EU-VO 2022/576 (SanktionsVO) unterfallen. Die Bewerber müssen hierüber eine Eigenerklärung abgeben. Weitere Infos s. Ziff. VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu Ziff. III.2.2) "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags":
Zugelassen werden können nur Personen und Unternehmen, die nicht den Vorgaben der „EU-VO 2022/576 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen“ (SanktionsVO) unterfallen. Die Bewerber müssen hierüber eine Eigenerklärung abgeben. Unterliegt ein Bewerber den Vorgaben der Sanktions-VO oder gibt er die Eigenerklärung auch auf Nachforderung nicht ab, wird er von der Teilnahem gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
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