Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung.
Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung, 79110 Freiburg i.Br.
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit das neue Stadtquartier "Im Zinklern" im Westen des Stadtgebiets. Der entsprechende Bebauungsplan wird in Kürze zur Satzung beschlossen.
Es ist Ziel der Stadt, das neue Stadtquartier zügig vollständig zu erschließen, dass zeitnah mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden kann. Es besteht nun der Bedarf die vorliegenden Erschließungsplanungen ausführungsreif zu planen und zu realisieren. Die hierfür erforderlichen Leistungen der technischen Projektsteuerung, der Objektplanung Verkehrsanlage nach §§ 45 ff HOAI (ab Lph. 5 für die äußere und innere Erschließung sowie den Umbau des P&R-Platzes), der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (für eine neue Mühlbachüberfahrt (HAMCO-Profil), eine Stützmauer (ca. 1,2 m Höhe) und Ersatz-Neubau für eine bestehende Mühlbachbrücke) nach §§ 41 und 48 ff HOAI. Die technische Projektsteuerung umfasst alle Objekte und Gewerke, die den Bereich der inneren und äußeren Erschließung zeitlich, räumlich, technisch, verkehrlich und baubetrieblich, baulogistisch umfassen oder tangieren.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Freiburg i. Br.
Die Stadt Freiburg stellt für das Baugebiet Im Zinklern einen Bebauungsplan auf. Es ist geplant, das Bebauungsplanverfahren in 2022 mit dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat abzuschließen sowie die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Querungen des Mühlbachs zu erhalten.
Der Bebauungsplan basiert auf sehr umfangreichen Planungen und Gutachten. Unter anderem wurden folgende Planungen erstellt:
• Verkehrsanlagenplanung für die äußere und innere Erschließung sowie den Umbau des P&R-Platzes Paduaallee (Lph. 1 bis 3).
• Verkehrsgutachterliche und lichtsignaltechnische Überprüfung der Baugebietserschließung über die Breisgauer Straße bzw. den Anschluss Paduaallee – Breisgauer Straße.
• Koordinierter Leitungsplan für das Baugebiet.
• Konzeptionelle Überprüfung einer optionalen Stadtbahnverbindung Dietenbach-Paduaallee.
• Bodenmanagement für das Abtragen von Oberboden und die Geländeanhöhung.
• Überprüfung der Standsicherheit des Dreisam-Hochwasserdeichs im Zusammenhang mit der Erschließung von Westen her (Fuß- und Radweg).
• Neubau und Ersatz von einer Brücke und einer Überfahrt (Durchlass) über den Mühlbach (Lph. 1 und 2).
• Entwässerungskonzept, auch unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen: beim Be-messungsniederschlag mit Ableitung in Regenwasserkanal.
Aufgrund des enorm angespannten Wohnungsmarktes ist es klares Ziel der Stadt Freiburg, nun das Baugebiet möglichst zügig zu erschließen, damit anschließend mit dem Wohnungsbau begonnen wer-den kann. Hierfür sind weitere Planungs- und Bauleitungsleistungen sowie Projektleitungsleistungen erforderlich.
1.1 Grundleistungen nach Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 45 ff HOAI, LPh 5-9
1.2 Besondere Leistungen Verkehrsanlagen
2.1 Grundleistungen nach Leistungsbild Ingenieurbauwerke §§ 41 ff HOAI
jeweils für folgende Objekte: Brücke (einschl. Bachmauer), Durchlassbauwerk und Stützbauwerk, LPh 5-9
2.2 Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke
3.1 Grundleistungen nach Leistungsbild Tragwerksplanung §§ 49 ff HOAI
jeweils für folgende Objekte: Brücke, Durchlassbauwerk und Stützbauwerk, LPh 3-6
3.2 Besondere Leistungen Tragwerksplanung
Es werden 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach der Auswahlphase (1. Stufe) für die 2.
Stufe berücksichtigt.
Sollten mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten
Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis der Bewertungskriterien,
Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Leistungsfähigkeit.
Bei Punktegleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Bewertungskriterien (1) bis (5) insgesamt erreichte Punktezahl als Entscheidungskriterium herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktegleichheit bestehen, so erfolgt die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl
Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung
erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung gemäß § 75 (2), (3) VgV, dass die Berechtigung vorliegt, nach den Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu sein;
— Eigenerklärung zu § 42 und § 48 (3-6) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe bestehen.
- Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
— § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden;
— § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit, mit Anderen;
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
— Angabe Gesamtprojektleitung und stellvertretende Gesamtprojektleitung, Steuerung un Koordination aller Gewerke und Objekte in den Verkehrsflächen, Hauptsachbearbeiter Planung Verkehrsanlagen, Hauptsachbearbeiter Bauoberleitung Verkehrsanlagen, Hauptsachbearbeiter Bauwerke (Bachüberfahrten);
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe;
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung;
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen im Bereich Planung, Bauleitung und Projektleitung
von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, einschl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische
Mitarbeiter_innen, Praktikanten und Hilfskräfte)– gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der Geschäftsjahre 2019-2021 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung;
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
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Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen. Liste der wesentlichen in den letzten sieben Jahren (2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachten und fertiggestellten Leistungen.
Referenzkriterien:
Referenzkriterium (1):
Erschließung von Wohngebieten im innerstädtischen Bereich mit Integration des Fuß- und Radverkehrs, vorzugsweise mit verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen > 0,5 Mio. Euro (netto). LP 5-8.
Referenzkriterium (2):
Bauphasenplanung für Straßenbauprojekte (auch Straßenbauprojekte für die Erschließung von Baugebieten) in Kombination mit Leitungs- und Kanalbau oder anderen Gewerken, im innerstädtischen Bereich, in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen > 1,0 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (3):
Baumanagement (Projektsteuerung und Projektkoordination in Planung und Bau) betreffend aller Objekte und Gewerke für die Realisierung eines Straßen- oder Erschließungsprojekts in innerstädtischer Lage, in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen > 1,0 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (4):
Objektplanung für Straßenbrücken, mit Spannweite von ≥ 12 m. LP 4-8, Bauvolumen > [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Referenzkriterium (5):
Tragwerksplanung für Straßenbrücken mit Spannweiten von L ≥ 12, LP 3-6, Bauvolumen > [Betrag gelöscht] Euro (netto).
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Zu jedem Referenzkriterium dürfen jeweils maximal 3 Referenzprojekte angegeben werden. Werden mehr Referenzprojekte angegeben, so werden nur die ersten drei Referenzprojekte gewertet, weitere Referenzprojekte bleiben unberücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix angegeben.
Die Punktezahlen der einzelnen Referenzen werden getrennt für die einzelnen Referenzkriterien addiert. D.h. die Maximalpunktezahl für die Referenzkriterien kann nur bei Einreichung zu je drei Referenzen zu jedem Referenzkriterium erreicht werden.
Für die Referenzen sind geeignete Unterlagen (Pläne, Fotos) beizufügen, die eine Überprüfung der angegebenen Projektbestandteile ermöglichen. Zu diesem Zweck dürfen je Referenzprojekt maximal 2 Seiten im Format DIN-A3 abgegeben werden. Werden mehr Seiten beigefügt, so werden nur die ersten beiden Seiten zur Wertung herangezogen, alle weiteren Seiten bleiben unberücksichtigt.
Der Nachweis kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für die einzelnen Referenzen Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmer. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Nachunternehmer im Auftragsfall ausführen wird.
Allgemeine Mindestanforderungen:
• Die zu den jeweiligen Bewertungskriterien (1) bis (5) genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten sieben Jahre (2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertig gestellt worden sein, d.h. die angegebenen Leistungen müssen in diesem Zeitraum bearbeitet worden sein. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
• Den Referenzen (Bewertungskriterien (1) bis (5)) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung) oder mindesten einer der vorgesehenen Bearbeiter zuordnen lassen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
• Bei jedem Bewertungskriterium muss mindestens 1 Punkt erreicht werden. Wenn diese Mindestanforderung nicht erreicht wird, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Hinweis: die Einwohnerzahl stellt kein Mindestkriterium dar.
Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträgein Baden-
Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beidem Einsatz von Nach- und
Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Beweber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Honorarblatt und Informationen zu den Verhandlungsgesprächen.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind im Vergabeportal im Angebotsassistenten unter „Nachrichten“ bis 17.05.22 um 12 Uhr möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de