Rahmenvertrag Seminarangebot Referenznummer der Bekanntmachung: 1117
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Seminarangebot
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Qualifizierungsmaßnahmen (Seminaren).
Die Schätzmenge für den vorliegenden Rahmenvertrag wird jährlich auf 52 Seminare (über alle vier Lose hinweg) geschätzt.
Eine Höchstmenge von Seminaren jährlich wird auf 62 Seminare (über alle vier Lose hinweg) geschätzt.
Servicequalität
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Es wird im Einzelauftrag festgelegt, wo und wie die Leistung erbracht werden soll.
Servicequalität - Die Komm.ONE plant, Qualifizierungsleistungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter/innen anzubieten (internes Seminarangebot). Dazu sollen Seminare zu den relevanten Kompetenzen angeboten werden.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Bitte entnehmen Sie dies den Vergabeunterlagen.
Persönliche Weiterentwicklung
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Es wird im Einzelauftrag festgelegt, wo und wie die Leistung erbracht werden soll.
Persönliche Weiterentwicklung - Die Komm.ONE plant, Qualifizierungsleistungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter/innen anzubieten (internes Seminarangebot). Dazu sollen Seminare zu den relevanten Kompetenzen angeboten werden
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Bitte entnehmen Sie dies den Vergabeunterlagen.
Kompetenzen für Referent/innen und Moderator/innen
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Es wird im Einzelauftrag festgelegt, wo und wie die Leistung erbracht werden soll.
Kompetenzen für Referent/innen und Moderator/innen - Die Komm.ONE plant, Qualifizierungsleistungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter/innen anzubieten (internes Seminarangebot). Dazu sollen Seminare zu den relevanten Kompetenzen angeboten werden
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Bitte entnehmen Sie dies den Vergabeunterlagen.
IT- und Methodenkompetenz
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Es wird im Einzelauftrag festgelegt, wo und wie die Leistung erbracht werden soll.
IT- und Methodenkompetenz - Die Komm.ONE plant, Qualifizierungsleistungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter/innen anzubieten (internes Seminarangebot). Dazu sollen Seminare zu den relevanten Kompetenzen angeboten werden
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit dem Angebot nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Je Los:
1. Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten insgesamt und die Anzahl der für die
ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (Hinweis: Neu gegründete Unternehmen,
die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere
Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen).
2. Die Leistungsfähigkeit ist durch Referenzaufträge der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung nachzuweisen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung/-wertung eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzen ausdrücklich vor. Sofern Sie mehr als die geforderten Referenzen einreichen möchten, können Sie dies gern in Form eines separaten Dokumentes tun, welches die gleichen Angaben enthalten soll wie die Ausfüllvorlage.
Nach Art. 5 Abs. 1e der DSGVO ist im Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts (GWB, VgV, UVgO) zwingend anzuwenden.
-Trainer-Profil
-Konzept
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Je Los wird mit einem Auftragnehmer ein Vertragsverhältnis geschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Ausschreibungsunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Abgabefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYYQT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.