Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einspeicherung von Flüssigerdgas (LNG)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tradinghub.eu/de-de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einspeicherung von Flüssigerdgas (LNG)
Vergabe von Rahmenvereinbarungen an mehrere Unternehmen zur Beschaffung und Einspeicherung von Flüssigerdas (LNG)
Ratingen
Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Gas hat die Bundesregierung der Trading Hub Europe GmbH finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um Flüssigerdgas (LNG) zu beschaffen und in Gasspeicher im deutschen Marktgebiet (einschließlich des in Österreich gelegenen Speichers 7 Fields) einzuspeichern. Die Trading Hub Europe GmbH hat zu diesem Zweck im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) an mehrere Unternehmen Rahmenvereinbarungen vergeben, auf deren Grundlage das LNG beschafft worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beruht gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO auf folgenden Gründen: Vor dem Hintergrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine und der Abhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen hat die Bundesregierung die Trading Hub Europe GmbH als Marktgebietsverantwortlichen mit dem unverzüglichen Aufbau einer Erdgasreserve auf der Grundlage zusätzlicher LNG-Importe beauftragt. Das hiesige Vergabeverfahren dient der Umsetzung dieser Verpflichtung. Die Beschaffung musste unverzüglich erfolgen, um auch für den unmittelbar drohenden Fall, dass Erdgaslieferungen aus Russland kurzfristig heruntergefahren oder ganz eingestellt werden, die absolut notwendige Versorgung des Marktes mit Erdgas für Bevölkerung und Industrie gewährleisten zu können und schwerste Gefahren und Schäden von ihnen abzuwenden. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit der LNG-Beschaffung war für die Trading Hub Europe GmbH im Vorhinein nicht vorhersehbar. Dass es zu einem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine kommen und die zukünftige Versorgung mit Erdgas aus Russland infolgedessen als gefährdet angesehen werden muss, ist der Trading Hub Europe GmbH auch nicht zuzurechnen. Aufgrund des dadurch bedingten erheblichen Zeitdrucks war es der Trading Hub Europe GmbH nicht möglich, die gesetzlichen Mindestfristen für ein offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren oder für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhalten. Die Trading Hub Europe GmbH hat sich trotz der Dringlichkeit dazu entschieden, so viel Wettbewerb wie möglich zu schaffen und die Rahmenvereinbarungen daher an mehrere Unternehmen im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen und nicht diskriminierenden Verfahrens vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Einspeicherung von Flüssigerdgas (LNG)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenvereinbarungen wurde an alle Unternehmen vergeben, die die vorab durchgeführte Eignungsprüfung im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens bestanden und nach Abschluss der Verhandlungen fristgemäß eine unterschriebene Rahmenvereinbarung eingereicht hatten. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen wurden Einzelaufträge anhand vorab bekanntgemachter Zuschlagskriterien in mehreren Tranchen von je einem Cargo LNG (ca. 1 TWh) vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html