Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0185-5.3.20
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Elektroarbeiten
Die Stadt Detmold plant auf einem Grundstück im ehemaligen Britenviertel, gelegen an der Siegfriedstraße zwischen den Einmündungen der Adenauerstraße und der Eckenerstraße den Neubau einer Kindertagesstätte für 4,5 Gruppen und in den Obergeschossen insgesamt 14 Wohnungen (Bauteil 1) sowie ein Nachbarschaftszentrum mit 5 Wohnungen in den Obergeschossen (Bauteil 2) Beide Gebäude sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit absolutem Vorrang soll das Gebäude der Kindertagesstätte errichtet werden, der Bauteil 2 kann nach Fertigstellung des Bauteil 1 unmittelbar anschließend realisiert werden. Für dieses Projekt sind Elektroarbeiten erforderlich.
Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Neuinstallation der elektrischen Anlage:
2 St. Hauptverteilungen
1 St. Zählerverteilung für 14 Wohnungen
1 St. Zählerverteilung für 5 Wohnungen
300 m Kabelrinnen
41.000 m Leitungen
650 St. Inst. Geräte
50 St. Buskomponenten KNX
500 St. Beleuchtungskörper
4 St. Gruppen Sicherheitslichtgerät
1 St. Brandwarnanlage
1 St. Einbruchmeldeanlage
2 St. Datennetzwerke 4000 m Datenkabel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht (Formblatt 124).
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen Dokumente vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die
vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Das Fachpersonal auf der Baustelle muss zur besseren Kommunikation zwingend Deutsch sprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDC9VPM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.