Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.413 Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21023 e NGS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.413 Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.413 Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage
Gesamtschule Sieglar Edith-Stein-Straße 20 53844 Troisdorf
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.413 Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage
Die angegebene Zeitspanne beinhaltet den voraussichtlichen Ausführungszeitraum. Der Ausführungszeitraum beträgt aufgrund der Fertigstellung des 2. Bauabschnitts Ende 2025 voraussichtlich 3 1/2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.413 Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.elektro-gentzsch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8D5TB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.