Beschaffung von 5 Kleinkehrmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: AB220421GD01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 5 Kleinkehrmaschinen
GELSENDIENSTE benötigt für die Straßen-, Wege- und Flächenreinigung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen fünf knickgelenkte Kleinkehrsaugmaschinen mit Drei-Besen-Technik in der "3,5 t-Klasse".
GELSENDIENSTE Adenauerallee 115 45891 Gelsenkirchen
Beschaffung von fünf knickgelenkten Kleinkehrsaugmaschinen der "3,5 t-Klasse" (Kehrbetrieb, Wildkrautbeseitigung und Winterdienst)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
- Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 80 % vom Gesamtvolumen) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
- Die Lieferzeit darf 26 Woche nach Auftragsvergabe nicht überschreiten
- Vorhandene KIF SS600-Trockenstoffstreuautomaten und Keil-Vario-Räumschilder müssen ebenfalls montiert werden können. Diese sind ggf. vom Bieter im Vorfeld zu besichtigen um eine Kompatibilität prüfen zu können. Allerdings muss ein Umbauen an die vorhandenen Hako Citymaster 1600 weiterhin werkzeuglos und zügig möglich sein. ggf. erforderliche Adapter müssen sich werkzeuglos und innerhalb von maximal fünf Minuten durch eine Person entfernen lassen.
Auch weitere übliche Geräte, die im kommunalen Aufgabenbereich zum Einsatz kommen, sollen ggf. später adaptierbar sein. Motor, Antrieb und Hydraulikanlage müssen so dimensioniert sein, dass sie die üblichen Ansprüche eines kommunalen Straßenreinigungsunternehmens erfüllen.
Die Maschinen müssen sich mit der Führerscheinklasse B gesetzeskonform und ohne Einschränkungen im öffentlichen Straßenverkehr fahren lassen
- Unerlässlich ist die Existenz eines mobilen Vor-Ort-Services und einer Servicewerkstatt, die innerhalb von 120 Minuten, gemessen ab Betriebshof Gelsendienste, Adenauerallee 115 in 45891 Gelsenkirchen, mit den Maschinen auf eigener Achse erreichbar ist.
-Die Ausstattung mit Personal, Sonderwerkzeugen, Prüfgeräten und Ersatzteilen muss eine Instandsetzung der Maschine (bei Defekt) innerhalb von 48 Stunden ermöglichen.
-Generell ist für durch Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeiten von mehr als 48 Stunden eine gleichwertige Ersatzmaschine kostenfrei in Gelsenkirchen zur Verfügung zu stellen.
-Ersatz- und Verschleißteile müssen auch nach der Garantie spätestens 48 Stunden nach Bestelleingang geliefert worden, die Verfügbarkeit dieser Teile für mindestens 10 Jahre sichergestellt sein.
-Nach Auslieferung haben, nach vorhergehender Vereinbarung, vier sechsstündige Einweisungen auf den Maschinen an den Betriebsstandorten des Auftraggebers: Adenauerallee 115 und Wickingstraße 25 in Gelsenkirchen zu erfolgen. Dabei ist das Bedienpersonal (jeweils voraussichtlich drei Personen), hinsichtlich aller Sicherheitsvorgaben und -einrichtungen, aller Bedienelemente und im Umgang zu schulen. Zudem sind praktische Übungen im Umgang mit den Maschinen anzuleiten, zu demonstrieren und unter realistischen Einsatzbedingungen zu vertiefen. Alle möglichen Unfallgefahren sind anzusprechen. Der konkrete Ablauf ist zuvor mit GELSENDIENSTE abzustimmen. Diese Schulungen sind jedem Teilnehmer durch ein persönliches Zertifikat zu bestätigen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis mit einzubeziehen
- Die Maschinen müssen dem neusten Stand der Technik, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der StVZO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) entsprechen
- Sie müssen aus der laufenden Produktion stammen, für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffenheit her den gängigen Standard erfüllen
Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH
Hauptverwaltung
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D4MU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html