Rahmenvertrag Druck Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-017-26-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Druck
Herstellung, Verarbeitung und Anlieferung von Druckerzeugnissen inklusive Serviceleistungen für die Einrichtungen und Abteilungen des LWL und den Kommunalen Versorgungskassen (kvw) Münster.
Region Münster
Herstellung, Verarbeitung und Anlieferung von Druckerzeugnissen inklusive Serviceleistungen für die Einrichtungen und Abteilungen des LWL und den Kommunalen Versorgungskassen (kvw) aus dem Regierungsbezirk Münster.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 15.01.2024 schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet endgültig am 31.07.2026.
Eine Kündigung kann für jedes Los gesondert erfolgen.
Der Vertrag wird mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschlossen. Die konkreten Einzelabrufe erfolgen durch die jeweiligen Einrichtungen und Abteilungen des LWL sowie der kvw Münster.
Region Arnsberg, Detmold
Herstellung, Verarbeitung und Anlieferung von Druckerzeugnissen inklusive Serviceleistungen für die Einrichtungen und Abteilungen des LWL aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 15.01.2024 schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet endgültig am 31.07.2026.
Eine Kündigung kann für jedes Los gesondert erfolgen.
Der Vertrag wird mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschlossen. Die konkreten Einzelabrufe erfolgen durch die jeweiligen Einrichtungen und Abteilungen des LWL.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die kranken- versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbs- beschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem.
§ 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der
Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
DerAuftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
1) Dem Angebot ist eine Firmendarstellung des Bieters (als gesondertes Dokument) beizufügen, die u. a. nähere Informationen liefert über
- das Leistungsspektrum
- die technische Ausstattung und
- zur Verfügung stehenden Kapazitäten (auch Mitarbeiterzahl in den verschiedenen Bereichen der Firma).
Folgende Mindestinhalte sind einzureichen:
I. Beschreibung des Unternehmens, der internen Struktur und der organisatorischen Auftei-lung und des Leistungsspektrums
II. Darstellung der technischen Ausstattung
Beschreibung, über welche Druckmaschinen (Fabrikate/Bezeichnungen, Farbigkeit, Maschi-nenformat und sonstige Eigenschaften) der Betrieb verfügt.
Welche Drucktechniken können zum Einsatz kommen und welche Ausstattung werden für die Verarbeitung der Druckerzeugnisse bereit gehalten.
III. Mitarbeiterkapazität
Angabe der Gesamtzahl und der konkreten Anzahl der Mitarbeitenden, die im Rahmen dieses Vertrags für die Kundenbetreuung, technische Beratung und Umsetzung zur Verfügung ste-hen (Vorstufe, Druck, Logistik, Verarbeitung, Verwaltung).
IV. Sicherstellung einer zuverlässigen und ordnungsgemäßen Auftragserfüllung beim LWL Erläuterung geplanter Maßnahmen und Vorkehrungen im Falle der Zuschlagserteilung.
2) Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Druckleistungen" zu benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld".
Erfolgt keine Registrierung bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Muster sind per Postweg einzureichen; der Schlusstermin für die Einreichung der Muster ist ebenfalls der 24.05.2022, 11 Uhr.
Für die Kennzeichnung des Umschlag ist der in den Vergabeunterlagen beigefügte Kennzettel zu verwenden.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 17.05.2022 zu richten.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.