Fahrradleasing Kreis Höxter Referenznummer der Bekanntmachung: 89/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-hoexter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing Kreis Höxter
Fahrradleasing Kreis Höxter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Höxter beabsichtigt mit der Einführung von Fahrradleasing ein neues Angebot für seine Beschäftigten zu schaffen. Im Rahmen einer Fahrradüberlassung stellt der Kreis Höxter seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 km/h – sog. Pedelecs – zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Dem Kreis Höxter sind alle Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung zu stellen. Der Dienstleister koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Der Kreis Höxter und der Dienstleister schließen einen Rahmenvertrag über die zu erbringende Dienstleistung. Der Kreis Höxter schließt für jedes von einem/r Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber ab. Korrespondierend schließt der Kreis Höxter für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt werden. Die Leistung wird als Komplettpaket vergeben. Auszug aus dem Leistungsverzeichnis, maßgeblich sind die gesamten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.