Beschaffung von EKG/Defibrillatoren
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienheide
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von EKG/Defibrillatoren
Gegenstand der Beschaffung sind 4 St. EKG/Defibrillatoren für den Einsatz im Rettungsdienst (Notfallrettung).
Lieferung von 4 EKG/Defibrillatoren.
Auftrag über 4 St. EKG/Defibrillatoren inkl. Wartungsvertrag über 8 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrag über 4 St. EKG/Defibrillatoren inkl. Wartungsvertrag über 8 Jahre
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB nach 30 Kalendertagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung von 4 St. EKG/Defibrillatoren für den Einsatz im Rettungsdienst (Notfallrettung).
Wartungsvertrag über 8 Jahre
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
Zusätzliche Beschaffung von 4 EKG/Defibrillatoren.
Bei einem Wechsel des Auftragnehmers für die Beschaffung von anderen Geräten könnte es zu Kompatibilitätsproblemen mit der bereits vorhandenen Geräteinfrastruktur kommen. Zudem wäre es nicht auszuschließen, dass es aufgrund der fehlenden Vertrautheit mit den neuen Geräten bzw. aufgrund der Unterschiede zwischen den dann parallel eingesetzten Geräten zu Fehlanwendungen kommt. Solche Schwierigkeiten sind jedoch gerade im Bereich der kritischen Infrastruktur, hier im Rettungsdienst, von vornherein zu vermeiden. Es kommt maßgeblich darauf an, die Beschaffung unter Vermeidung jeglicher Kompatibilitätsprobleme und zeitlichen Verzögerungen durchzuführen. Dies wäre bei einem Wechsel des Auftragnehmers nicht gewährleistet. Die Beschaffung der bereits eingesetzten Geräte wäre auch im Hinblick auf zukünftig durchzuführende Wartungen und ggf. einzusetzende Ersatzgeräte mit geringerem Aufwand verbunden als entsprechende Maßnahmen bei Beschaffung einer kleinen Anzahl abweichender Geräte.