Rathauszentrum - Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/162
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum - Baustellenlogistik
Der Logistikdienstleister übernimmt die Aufgaben der Organisation, der Steuerung und der
Kontrolle der vertragsgemäßen Umsetzung der Baulogistik und ist als Erfüllungsgehilfe
des Auftraggebers tätig.
Rathauszentrum Klosterstr. 14 48431 Rheine
Folgende Hauptleistungen sind zu erbringen:
- Zugangskontrolle
- Logistikplanung und Steuerung
- Anliefer- /Materiallogistik
- Entsorgungslogistik
- Baustellenabgrenzung
- Baulogistikpersonal
- Containeranlage AN im Betreibermodell
- Containeranlage AG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestjahresumsatzhöhe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestumsatz in Höhe von durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto in jedem Geschäftsjahr
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzprojekte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 31 VOB/A).
Der Mindeststandard umfasst 3 vergleichbare Referenzobjekte.
Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto haben.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.
- Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard sind 3 vergleichbare Referenzobjekte, für die Leistungen, welche
an den Nachunternehmer vergeben werden.
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden
Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von
mindestens 50% des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen
Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle
behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYYWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.