Gebäude- und Glasreinigung MechZ und KBB Jüllich Referenznummer der Bekanntmachung: 6002287520-BwDLZ Aachen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Glasreinigung MechZ und KBB Jüllich
Unterhalts- und Fensterreinigung Mechatronikzentrum und Karriereberatungsbüro Jülich.
Gebäudereinigung MechZBw_KBB Jülich
Hauptort ist das Mechatronikzentrum Jülich und das Karriereberatungsbüro in Jülich.
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren, über die Unterhalts- (Gebäude)und Fensterreinigung im Mechatronikzentrum Jülich und des Karriereberatungsbüros in Jülich.
Einfache Reinigungsfläche insgesamt: MechZ 5.132,17 qm
KBB 165,99 qm
Fensterreinigung MechZBw_KBB Jülich
Hauptort ist das Mechatronikzentrum Jülich und das Karriereberatungsbüro Jülich.
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren über die Fensterreinigung im Mechatronikzentrum Jülich und dem Karriereberatungsbüro in Jülich.
Einfache Fensterfläche insgesamt: MechZ 922,15 qm
KBB 26,95 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate
zum Termin der Abgabefrist des Teilnahmeantrages)
(Bieter mit Sitz außerhalb der Bundeserepublik Deutschland haben eine gleich-
wertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwal-
tungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender, fakultativer Auschlussgründe
gem. §§123, 124 GWB (BAAINBw-B-V-034),
- Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
(B-V-047) sofern zutreffend.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig,
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001 oder gleichwertig,
- Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche jährliche Beschäftigten-
zahl der letzten 3 Geschäftjahre,
- Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen,
- gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht (bei nicht ausreichender Deckungssumme, ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich),
- Eigenerklärung VO-2022-833_EU_RUS_Sanktionen
(siehe Checkliste)
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson (Objektbetreuer und Vorarbeiter) erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist. Entschei-
dungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für die
Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Außerdem wird zur Wahrnehmung dieser Aufgabe, die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit