Schülerspezialverkehr Friedrich-v.-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/22-68
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Friedrich-v.-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen
Beförderung von körperlich und/oder geistig eingeschränkten Personen und ggf. einer Integrationskraft, zur Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen und evtl. vom Auftragnehmer zu stellenden Begleitperson (siehe Beschreibung der einzelnen Lose in den Vergabeunterlagen)
Kamen - Bergkamen
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Königslandwehr 116 59192 Bergkamen
Beförderung von 1-2 Personen montags bis freitags ab/bis Kamen ohne Begleitperson
Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr bis längstens 31.07.2027
Lünen - Bergkamen
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Königslandwehr 116 59192 Bergkamen
Beförderung von 1 Person montags bis freitags ab/bis Lünen mit einer Begleitperson
Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr bis längstens 31.07.2027
Werne - Bergkamen
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Königslandwehr 116 59192 Bergkamen
Beförderung von 4 Personen montags bis freitags ab/bis Werne ohne Begleitperson
Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr bis längstens 31.07.2027
Lünen - Selm - Bergkamen
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Königslandwehr 116 59192 Bergkamen
Beförderung von 2-3 Personen montags bis freitags ab/bis Lünen und Selm ohne Begleitperson
Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr bis längstens 31.07.2027
Werne - Bergkamen
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Königslandwehr 116 59192 Bergkamen
Beförderung von 2 Personen montags bis freitags ab/bis Werne, Wichernstr. ohne Begleitperson
Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr bis längstens 31.07.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbe-/Handelsregister
- Vorlage der Eigenerklärung Eignung
- Vorlage der Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Vorlage der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Erklärung der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre. Sofern keine Umsätze aus drei Geschäftsjahren erklärt werden können, ist dies nachvollziehbar zu begründen.
- Benennung von drei vergleichbaren Referenz-Aufträgen aus den letzten drei Jahren. Sofern keine drei Referenzen benannt werden können, ist dies nachvollziehbar zu begründen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Eine deutschsprachige verantwortliche Person ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D45L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.