Stadthalle Wattenscheid - Sanierung der bestehenden Stadthalle in Bochum Wattenscheid, Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZV21-107
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bochum-veranstaltungen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadthalle Wattenscheid - Sanierung der bestehenden Stadthalle in Bochum Wattenscheid, Generalplanungsleistungen
Vergabe von Generalplanerleistungen und Tragwerksplanung / Bauphysik zur Sanierung und partiellen Umbau der Stadthalle Wattenscheid einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen als Stadtteilzentrum und Versammlungsstätte in Wattenscheid.
Stadthalle Wattenscheid Saarlandstr. 40 44866 Bochum
Die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (Auftraggeberin) beabsichtigt die Sanierung und partiellen Umbau - je nach Ergebnis des Planungsprozesses - der Stadthalle Wattenscheid einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen als Stadtteilzentrum und Versammlungsstätte in Wattenscheid. Hierbei handelt die Auftraggeberin als Eigentümerin des Gebäudes. Für das Projekt wurde im Vorfeld ein Projektsteuerer beauftragt.
Im Rahmen eines europaweiten VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird ein Generalplaner zur Erbringung folgender Leistungen gesucht:
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 34
- Freianlagenplanung gem. HOAI § 39
- Tragwerksplanung gem. HOAI § 51
- Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 5 und 8) gem. HOAI § 55
- Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2.2
- Bauphysik: Bauakustik nach HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2.2
Das geschätzte Gesamthonorar beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Stadthalle Wattenscheid ist ein Objekt ihrer Zeit (Baugenehmigung 1962) und wurde seit der Inbetriebnahme weder grundlegend saniert noch modernisiert. Dies gilt nicht nur für das Bauwerk selbst, sondern auch für die technische Gebäudeausstattung (Brandmeldeanlage, Stromversorgung, Heizung etc.) und die Ausstattung für Veranstaltungen (Bühne, Licht etc.). Es wurden in der Vergangenheit lediglich notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und Betriebserhaltung durchgeführt. Mittlerweile ist durch Brandschutzauflagen und fehlende zeitgemäße Infrastruktur der Betrieb deutlichen Einschränkungen unterworfen und derzeit nur mit aufwendigen Kompensationsmaßnahmen (z.B. Brandwachen) aufrecht zu erhalten.
Vor allem in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit und Veranstaltungstechnik sind nur noch mit großem organisatorischem Aufwand zeitgemäße Veranstaltungsformate und Sicherheitskonzepte umsetzbar, bei reduzierter Besucherkapazität (keine Nutzbarkeit des Balkons).
Vor diesem Hintergrund ist ein deutlicher Handlungsdruck gegeben. Unstrittig ist, dass Maßnahmen zur Sanierung unumgänglich sind. Die Zentralen Dienste (ZD) haben im Auftrag des Kulturbüros ein externes Brandschutzgutachten zur Beseitigung der bestehenden elementaren baulichen Mängel an der Stadthalle erstellen lassen. Weitere Bewertungen wurden von ZD und der BoVG hinsichtlich der baulichen Substanz, Nutzungsszenarien und technischer Ausstattung vorgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADLEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland