Juristische Dienstleistungen, insbesondere Vergaberecht Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1000903895/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Dienstleistungen, insbesondere Vergaberecht
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen,
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Liegenschaftliche Angelegenheiten
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg . Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein. Auftraggeber der Einzelaufträge/Beratungsempfänger zu Los 1 liegenschaftliche Angelegenheiten können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW sein, bei denen dann ebenso mit denselben zeitlichen Vorgaben an deren Standorten Vor-Ort-Termine wahrzunehmen sein können.
Im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums werden für den Bereich der Polizei Liegenschaften durch die Kreispolizeibehörden und das LZPD NRW grundsätzlich angemietet. Dies geschieht entweder beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (etwa 220 Liegenschaften angemietet), oder bei Dritten (ca. 650 Liegenschaften). Der Großteil der angemieteten Liegenschaften (ca. 450) umfasst eine Fläche, die unter 200 qm liegt, jedoch umfassen einzelne Anmietungen auch Flächen von mehr als 20.000 qm. Dabei umfasst im Bereich des Digitalfunknetzes das Gesamtnetz im End-ausbau ca. 560 Basisstationen und Richtfunk-Repeater, ca. 20 Funknetz-Repeater, sowie im Weiteren mindestens 70 Richtfunkanbindungen an sonstigen Liegenschaften.
Aufgrund der hohen Anzahl sowie der Größe der Liegenschaften ist die Anmietung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Erfahrungen der Vergangenheit aus Liegenschaftsvorgängen verschiedenster Art haben gezeigt, dass eine Bearbeitung nicht durchgängig ohne ein profundes Wissen in den hier einschlägigen Rechtsgebieten möglich ist. Daher ist es notwendig, sich bei komplexen liegenschaftlichen Fragestellungen einer juristischen Beratung und Betreuung zu bedienen. Dies soll sicherstellen, dass in schwierigen Einzelfällen, die häufig in Zusammenhang mit erheblichen Ausgaben der öffentlichen Hand stehen, die rechtliche Position des Landes NRW bestmöglich vertreten wird und ausschließlich Vertragsgestaltungen zum Zuge kommen, die sowohl in wirtschaftlicher als auch haushaltsrechtlicher Hinsicht für das Land NRW optimal sind.
Hierbei soll es sich lediglich um die juristische Betreuung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden sowie des LZPD NRW bei der Entscheidungsfindung zu einzelnen Sachverhalten handeln.
In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit sukzessiven aufgabenbezogenen Abrufen für das LZPD NRW mit einer Rechtsanwaltskanzlei vorgesehen. Die Leistung aus dieser Rahmenvereinbarung kann sowohl durch das LZPD NRW als auch die 47 Kreispolizeibehörden in Anspruch genommen werden. Das LZPD NRW ist zentraler Ansprechpartner. Abrufe der Kreispolizeibehörden erfolgen ausschließlich über das LZPD NRW. Abrufe für das LZPD NRW nimmt dieses selbst vor. Zur Erzeugung und Beibehaltung einer Arbeitskontinuität und des hiermit verbundenen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kanzlei und Mandant ist ein Vertragsabschluss mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern nicht vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung hat wegen der außerordentlich langen Laufzeiten von Anmietungs- oder Neubauverfahren eine Laufzeit von vier Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Jahr. Zudem ist dem Beratungsgegenstand immanent, dass die Rechtsberatung eine objekt-bezogene Beratung sicherstellt.
Es wird davon ausgegangen, dass der künftige Auftragnehmer über profunde Kenntnisse der besonderen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung verfügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich aus der polizeilichen Aufgabenstellung individuelle Bedarfe an Anpassung und Ausgestaltung der Mietsache sowie deren vertragliche Vereinbarung ergeben und diesen zu jeder Zeit Rechnung zu tragen ist.
Grundsätzlich umfasst die zu vergebende Rahmenvereinbarung die Beratung in den folgenden einschlägigen Rechtsgebieten:
- Gewerbliches Miet-/ Pachtrecht
- Vergaberecht nach VOB/A bzw. EU VOB/A
- Baurecht
- Immobilienrecht
- Architekten-/ Ingenieurrecht
- Privatrecht
Konkrete Aufgabenstellungen könnten sich beispielsweise aus folgenden Sachverhalten ergeben:
- Begründung von Mietverhältnissen: Begleitung von Neuanmietungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren nach der VOB/A bzw. EU VOB/A einschließlich der Erstellung der Vergabeunterlagen
- Mietvertragsergänzungen, -änderungen oder -verlängerungen; Nachtragsvereinbarungen
- Beratungsleistung aus laufenden Mietvertragsverhältnissen (z. B. Überprüfung von Neben- und Betriebskostenvereinbarungen)
- Leistungsstörungen im Mietvertrag; Durchsetzung von Mietminderungen und Ersatzvornahme, Prüfung und Begleitung von Instandsetzungen
- Beendigung von Mietverhältnissen (Kündigung, Rückgabe des Mietobjektes, Rückbauverpflichtungen)
- Prüfung von Verträgen und Begleitung bei Vertragsverhandlungen
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen (z.B. wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen)
- Geltendmachung von Planungskosten
- Bewertung der Verantwortlichkeiten rund um das Gebäudemanagement
- Klärung allgemeiner vergabe- und vertragsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen
Diese Rahmenvereinbarung zu Los 1 hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von vier Jahren nach dem Zuschlag.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit bzw. spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Optionszeitraums erklären, ob die jeweils nächste Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb der genannten Fristen nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit bzw. Ablauf des Optionszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos "Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten" (Los 1) insgesamt 210 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzte Beratungshöchstmenge zu Los 1 wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
IT-Vergabe
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein.
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen (gutachterliche Stellungnahmen),
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Die erforderliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung des Auftraggebers in diesem Sinne zu Los 2 erstreckt sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Leistungen im IT-Sektor. Hiervon umfasst sind die Beschaffung von Hardware, wie bspw. Server, PC, Peripheriegeräte, von (Standard-) Software inkl. Lizenzrecht. Daneben sind Leistungen für die Ausschreibung von Individual-Software und/oder IT-Systeme und deren Erstellung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung zu erbringen. Zu den Beschaffungsgegenständen gehören weiterhin Dienstleistungen wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen (z.B. Projekt- und Organisationsmanagement, Begleitung von Lizenzaudits, technische Konfigurationen, Betriebsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit und IT-Sicherheit, Schulungsleistungen sowie Datenschutz).
Die Rahmenvereinbarung zu Los 2 hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos IT-Vergabe (Los 2) insgesamt 200 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzten Beratungshöchstmengen wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Vergabe Kommunikations-Infrastruktur
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein.
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen (gutachterliche Stellungnahmen),
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Die erforderliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung des Auftraggebers in vorbezeichnetem Sinne zu Los 3 erstreckt sich hauptsächlich auf Beschaffungen für die gesamte Kommunikations-Infrastruktur der Polizei NRW. Neben dem Digitalfunk gehören sowohl das autarke Telefon- und Datennetz CN-Pol als auch die gesamte funktechnische Anbindung der Leitstellen und Wachen zu dieser Kommunikations-Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wird die Beschaffung verschiedener Dienst- und sonstiger Leistungen sowie ggfs. der Abschluss entsprechender Rahmenverträge erforderlich. Vertragsgegenständlich können u.a. sein:
- die Anbindung von Funkstandorten über Richtfunk
- der Betrieb der Infrastruktur sowie der Anbindungen (z.B. Antennenmasten, Antennenträger, Richtfunkverbindungen, Netzersatzanlagen, Technikräume)
- die Beschaffung von Technikcontainern
- die Beschaffung digitalfunkspezifischer Fahrzeuge (z.B. Messbusse, geländegängige Universalfahrzeuge)
- Beratungs-, Ingenieur- und Projektleistungen
- Leitstellentechnik
- Software
- die Beschaffung und ggfs. Wartung/ Instandsetzung von IT, TK-Anlagen und Netzwerktechnik
- Polizeiliche Kommunikationseinheiten sowie Sicherheits- und Überwachungsanlagen
- TK- Providerverträge (Festnetz und Mobilfunk)
- die Beschaffung sowie die Wartung/ Instandsetzung von Endgeräten.
Die Rahmenvereinbarung zu Los 3 hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos Vergabe Kommunikations-Infrastruktur (Los 3) insgesamt 137 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzten Beratungshöchstmengen wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Vergabe Allgemeines
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein.
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen (gutachterliche Stellungnahmen),
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Die erforderliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung des Auftraggebers zu Los 4 erstreckt sich hauptsächlich auf Beschaffungsvorgänge, die nicht bereits von den Losen 1 - 3 erfasst werden, z.B. die Beschaffung von Waffen und Gerätetechnik, Kfz, Bekleidung, Geräte- und Einsatztechnik.
Die Rahmenvereinbarung zu Los 4 hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos Vergabe Allgemeines (Los 4) insgesamt 150 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzten Beratungshöchstmengen wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Liegenschaftliche Angelegenheiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Kommunikations-Infrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Allgemeines
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer V.2.4) je Los ergeht folgender Hinweis: Der mit 1 EUR angegebene Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen der erfolgreichen Bieter schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DLBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]