Dienstleistungskonzession Sammlung und Verwertung von Alttextilien RegioEntsorgung AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 184-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 061-161045)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession Sammlung und Verwertung von Alttextilien RegioEntsorgung AöR
Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des EU-Schwellenwerts - kein offenes Verfahren! Siehe Hinweise unter Ziff. VI.3!
Die RegioEntsorgung AöR, nachfolgend auch "Konzessionsgeber" genannt, beabsichtigt, für die Zeit ab dem 01.07.2022 die Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen auf derzeit insgesamt 209 Stellplatzflächen mit 272 Behältern in sechs Losen als Dienstleistungskonzessionen in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.
Die Lose stehen allen Interessenten offen, d. h. gemeinnützigen Sammlern i. S. v. § 3 Abs. 17 KrWG und gewerblichen Sammlern i. S. v. § 3 Abs. 18 KrWG.
Der Konzessionsgeber wird die Sammelbehälter bereitstellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB
sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
2. Registereintragung
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsfrist.
3. Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Entsorgung als Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 2
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten der
ausgeschriebenen Leistung sowie zur entsprechenden Zertifizierung der ggf. im Auftragsfall eingesetzten
Unterauftragnehmer.
4. Eventuell geforderte weitere Erklärungen und Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des
Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der
Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB
sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
2. Registereintragung
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsfrist.
3. Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Entsorgung als Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 3
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten der
ausgeschriebenen Leistung sowie zur entsprechenden Zertifizierung der ggf. im Auftragsfall eingesetzten
Unterauftragnehmer oder vergleichbarer Nachweis für den jeweiligen Tätigkeitsbereich.
4. Eventuell geforderte weitere Erklärungen und Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des
Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der
Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern