SWU_Illerpark_Rohrleitungsbau Wohngebiet Referenznummer der Bekanntmachung: Illerpark_Rohrleitungsbau
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWU_Illerpark_Rohrleitungsbau Wohngebiet
Verlegung von Fernwärme, Nahwärme und Trinkwasserleitungen sowie Brunnenleitung im Neubaugebiet Wohnen am Illerpark in 89233 Neu-Ulm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Erstellung des Neubaugebietes Wohnen am Illerpark durch die Stadt Neu-Ulm möchte die Stadt Neu-Ulm die große Nachfrage nach Wohnraum befriedigen und ein urbanes Stadtquartier mit zukunftsweisenden Strukturen errichten. In diesem Zuge plant die SWU Energie die Einrichtung einer zentralen Fernwärmeversorgung für die neu zu errichtenden Gebäude mit insgesamt 610 Wohneinheiten. Die Erzeugung der Fernwärme soll durch die Errichtung einer zentralen Wärmetransformationsstation zur Entnahme der Energie aus dem Grundwasser und der Bereitstellung der Fernwärme in zwei unterschiedlichen Kreisläufen zur Heizung sowie zur Warmwasserversorgung und der Rückführung des gekühlten Wassers in den Illerkanal erfolgen.
Die elektrische Energie für die Aufbereitung der Wärme soll durch das SWU-eigene Wasserkraftwerk Ludwigsfeld bereitgestellt werden. Damit leisten die SWU Energie GmbH einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung in diesem Modellquartier. Konkret sind folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens geplant:
- Errichtung eines Niedertemperatur Wärmenetzes zur Bereitstellung des Heizbedarfs,
- Verwendung des Niedertemperatur Wärmenetzes zur freien Kühlung im Sommer,
- Errichtung eines Heißwassernetzes zur Abdeckung des Warmwasser Bedarfs
- Errichtung einer Wärmezentrale zur Erzeugung des Niedertemperatur- und des Hochtemperaturkreislaufs für das Warmwasser.
- Errichtung eines Entnahmebrunnens und der Zuleitungen des Grundwassers zur Wärmezentrale sowie die Errichtung der Brauchwasserleitung und des Einmündungsbauwerks zur Einleitung des Prozesswassers in die Iller,
- Errichtung von Zuleitungen zur Stromversorgung der neuen Wärmezentrale durch das regionale Wasserkraftwerk.
Nur folgende Teile dieser Maßnahmen sind in dieser Ausschreibung enthalten: Fernwärmerohre, Nahwärmerohre, Brunnenleitung, Trinkwasserrohre.
Die Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Stadt Neu-Ulm bzw. koordiniert mit den Bauvorhaben der Stadt Neu-Ulm zur Errichtung des Neubaugebietes durchgeführt. Am Standort der neu zu errichtenden Wärmezentrale werden durch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH (SWU-N) auch Anlagen zur Stromversorgung des Gebietes (Trafostation) sowie zur Versorgung mit Glasfasern (FTTH-Ausbau) errichtet. Das Gebäude wird daher von der SWU Energie GmbH und von der SWU-N gemeinsam errichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- für den Rohrleitungsbau: als Rohrleitungsbauunternehmen in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen oder als Industriebetrieb kammerzugehörig bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und bin/sind Mitglied des Rohrleitungs-Bauverbandes eV. Köln.
- Mit Entgegennahme des Auftrages verpflichte ich mich, dass ich für alle vorkommenden Arbeiten eine dem Risiko angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe.
- Ich/wir setzen einen Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten/Ausbildung gemäß Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) ein.
- Im Zuge der TSM Zertifizierung verpflichten wir uns, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben bzw. die Umsetzung der Vorschrift zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu bestätigen.
- Ich/wir erkläre(n), - nur für Rohrleitungsbau -dass ich/wir und die mit der örtlichen Arbeitsausführung beauftragte Niederlassung im Besitz einer gültigen Bescheinigung für Rohrleitungsbau - nach AGFW FW 601 - bin/sind.
- Aufgrund der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit seinem Angebot den Nachweis über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten in seinem Unternehmen (Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996) vorzulegen, der insbesondere die Arbeitsplätze auf der bevorstehenden Baustelle behandelt.
Dieser Bieternachweis muss den folgenden Punkten entsprechen:
- In Form einer Dokumentation im Sinne § 6 Arbeitsschutzgesetz hat der Bieter zu belegen, dass innerbetrieblich und im Hinblick auf die bevorstehende Baustelle alle Gefährdungen, die für seine Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind, ermittelt und beurteilt sind und welche Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Ferner ist deutlich zu machen, wie die Überwachung der Durchführung der notwendigen Maßnahmen auf der Baustelle sichergestellt wird.
- Die Dokumentation muss entsprechend den Arbeitshilfen der Bau-Berufsgenossenschaften für Unternehmer aufgebaut sein und alle anfallenden Arbeiten/Arbeitsplätze erfassen. Für eine deutliche - im übrigen jedem Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene - Darstellung der Arbeitsschutzorganisation können der Technische Aufsichtsdienst/Beratungsdienst der Berufsgenossenschaft und der Arbeitsmedizinische Dienst in Anspruch sowie die zuständige Arbeitsschutzbehörde beratend hinzugezogen werden.
- Die Dokumentation ist durch Einzelnachweise über die sichere Verwendbarkeit von Baumaschinen und -geräten sowie die Eignung des eingesetzten Personals Baustellen bezogen zu ergänzen (u. a. Sachkundigen/Sachverständigenprüfbescheinigungen nach den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Nachweise über Personalunterweisungen, QM-Zertifikate, Fachkundebescheinigungen, Bescheinigungen über Vorsorgeuntersuchungen, Betriebs- oder Montageanweisungen).
- Der Bieternachweis ist zu datieren und vom Arbeitgeber zu unterschreiben.
- Die Einhaltung der Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW GW 381 (A) Stand Mai 2015 muss gewährleistet sein. Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen (identisch mit AGFW FW 600 und VDE-AR-N 4220) fasst formale, personelle und sachliche Mindestanforderungen sowie optionale Kriterien für Bauunternehmen im Leitungstiefbau für die Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Trinkwasser und Telekommunikation zusammen.
Als Sicherheitsleistung für die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der AN auf Verlangen eine Bürgschaft nach dem Formular (EFB-Sich1) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (Bruttosumme), einschl. der Nachträge, zu stellen.
Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktage nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen jeweils bis zu maximal 10 % der Rechnungssumme einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche wird die Bürgschaft in Höhe von 5,0 % durch eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3,0 % ersetzt. Bei einer größeren Abweichung zwischen Auftrags- und Abrechnungssumme ist die Gewährleistungsbürgschaft anzupassen.
Bürgschaften sind von einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunden gilt Nr. 21 ZVB.
Bei Verträgen mit Arbeitsgemeinschaften werden einzelne Bürgschaftsurkunden der Arge-Mitglieder nur dann angenommen, wenn die Urkunde jeweils die gesamte Vertragsleistung der ARGE zum Inhalt haben und insgesamt die vereinbarte Sicherheitssumme erreichen.
- Ich/Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller derzeit gültigen Umweltgesetze und Vorschriften sowie alle umweltrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und bestätigen dass keine laufenden Verfahren gegen mich/uns anhängig sind.
- Verpflichtungserklärung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
"Auf Grundlage des § 9 EnWG verpflichtet sich der Auftragnehmer, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Informationen, Kenntnisse und Arbeitsergebnisse nur für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie dem Auftragnehmer übermittelt wurden, zu verarbeiten oder zu nutzen. Er wird diese vertraulich behandeln und Unbefugten nicht zugänglich machen. Der Auftragnehmer hat hierüber Stillschweigen zu bewahren.
Bei schwerwiegenden Störungen des Verarbeitungsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Daten des Auftraggebers unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber sofort.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der von ihm getroffenen Weisungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen."
- Abfallerzeuger ist der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß der NachwV Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und das mit diesen Nachweisen zu bildende Register zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.