Umbau- und Erweiterungsmaßname Europaschule - Küche Referenznummer der Bekanntmachung: S-RHEINB-2022-0027
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinberg
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47495
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Erweiterungsmaßname Europaschule - Küche
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Lehrküche
Erweiterung u. Umbaumaßnahme Europaschule - Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der küchentechnischen Einrichtung einer Lehrküche mit 4 Kojen zzgl. Spülküche und Unterrichtsraum für den Erweiterungsbau der Europaschule in Rheinberg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die Eigenerklärung/Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
- die Eigenerklärung/Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
- die Eigenerklärung/Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rheinberg FB 10-12 Zentrale Vergabestelle Kirchplatz 10 47495 Rheinberg Deutschland
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).