16432 Apple iPads, Tastatur-Schutzhüllen und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00170_OV_40
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
16432 Apple iPads, Tastatur-Schutzhüllen und Zubehör
Lieferung von Apple iPads sowie Zubehör
Lieferung von 16.432 fabrikneuen Apple iPads inkl. Apple Pencil mit Zubehör/DL-Paket an 49 Schulen der Stadt Bochum.
Stadt Bochum, Schulverwaltungsamt Junggesellenstr, 8 44787 Bochum siehe dazu Punkt 3 der "Besonderen Vertragsbedingungen"
Vertragsgegenstand in Los 1:
Lieferung von 16.432 fabrikneuen Apple iPads WiFi 10.2" 64 GB Version 2021 inkl. Apple Pencil mit Zubehör/DL-Paket an 49 Schulen der Stadt Bochum.
Vertragsgegenstand in Los 2:
Lieferung von 16.432 fabrikneuen Tablet-Schutzhüllen mit Bluetooth-Tastatur (dt. Layout) inkl Touchpad an 49 Schulen der Stadt Bochum.
Fördererlass des EFRE zur "Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen des REACT-EU" vom 15.10.2021,ergänzt durch das Förderprogramm Digitale Ausstattungsinitiative
Lieferung von 16.432 fabrikneuen Tablet-Schutzhüllen mit Bluetooth-Tastatur (dt. Layout) inkl. Touchpad für 49 Schulen der Stadt
Stadt Bochum, Schulverwaltungsamt Junggesellenstr, 8 44787 Bochum siehe dazu Punkt 3 der "Besonderen Vertragsbedingungen"
Vertragsgegenstand in Los 1:
Lieferung von 16.432 fabrikneuen Apple iPads WiFi 10.2" 64 GB Version 2021 inkl. Apple Pencil mit Zubehör/DL-Paket an 49 Schulen der Stadt Bochum.
Vertragsgegenstand in Los 2:
Lieferung von 16.432 fabrikneuen Tablet-Schutzhüllen mit Bluetooth-Tastatur (dt. Layout) inkl Touchpad an 49 Schulen der Stadt Bochum.
Fördererlass des EFRE zur "Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen des REACT-EU" vom 15.10.2021,ergänzt durch das Förderprogramm Digitale Ausstattungsinitiative
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzvererfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt, ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (2 und 3) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden. (Hinweis: bei Aufträgen ab [Betrag gelöscht] EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein).
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungs-beiträgen wird nachgekommen.
Es werden keine Arbeitskräfte illegal beschäftigt.
Die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes werden beachtet.
Eine Eintragung in einem Berufsregister (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte) liegt vor.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
a) Referenzen
Die Referenzunterlagen (Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis) müssen unbedingt Aussagen in qualifizierter Form bezogen auf die Erledigung von "Aufträgen"" zu folgenden Punkten beinhalten:
- Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer
- Auftragswert (Aufträge mit vergleichbarem Umfang und einem Auftragsvolumen zwischen 1.000.000,- EUR und 10.000.000,- EUR)
- Leistungszeitraum
- Auftragsgegenstand
Der jeweilige Ansprechpartner soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Die Referenzunterlagen sind für die letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens 3) einzureichen.
In Ausnahmefällen (wenn der Bieter im angegebenen Zeitraum keine artgleichen Aufträge im Sinne dieses Vergabeverfahrens erhalten hat) werden auch ältere Referenzen, jedoch nicht älter als 5 Jahre, anerkannt.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis).
c) Erklärung, aus der die dem Unternehmen zur Verfügung stehende Lager- und Transportkapazität ersichtlich ist (Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis).
d) Angaben, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bieter hat darzulegen, ob er alle Leistungen selber vollständig erbringen will oder er beabsichtigt, Nachunternehmen oder übergeordnete Konzernunternehmen zu beauftragen
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Los 1: Es werden nur Angebote von Bietern zur Wertung zugelassen, die nachweisen, dass sie Apple Education Specialists (AAES) sind. Der Nachweis ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Für die Angebotsprüfung ist eine entsprechende Erklärung (Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis) ausreichend.
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Die Liefermenge der Apple iPads inkl. Apple Pencil und Zubehör/DL-Paket (Los 1) sowie der Tablet-Schutzhüllen mit Bluetooth-Tastatur (dt. Layout inkl. Touchpad) (Los 2) kann jeweils in einer Gesamtlieferung frei Raum an den jeweiligen Schulstandort erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 11.05.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Nachforderungen etc. im Sinne der VgV werden vorbehalten.
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Für die Wertung der Angebote ist der Warennettowert zzgl. von 19 % Mehrwertsteuer maßgeblich.
Die Beauftragung erfolgt mit dem tatsächlich zugrunde liegenden Mehrwertsteuersatz.
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Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
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Begründung für die produktscharfe Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 6 VgV:
Seit 2020 hat die Stadt Bochum nach Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung flächendeckend für die Bochumer Schulen insgesamt knapp 17.000 Apple iPads aus Mitteln des "Digitalpakts" beschafft (zusätzlich zu dem Bestand von knapp 3.000 Apple iPads aus anderen Projekten). Diese Geräte werden dabei über ein zentrales speziell auf Apple Geräte zugeschnittenes MDM-System Jamf School/Zuludesk i. V. m dem Apple School Manager verwaltet. Ergänzend zu den reinen HW-Lieferungen wurden den Bochumer Schulen umfangreiche Unterstützungen interner und externer Art zur Optimierung/Anpassung der vorhandenen IT-Infrastruktur beigestellt, des Weiteren wurden umfangreiche Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer*innen zum produktiven Einsatz von IT-Technik wie benannt angeboten. Eine Einbindung von entsprechender Technik auf Basis anderer Betriebssysteme ist technisch nicht möglich und nur auf das Apple-IOS beschränkt. Auch ist für die Stadt Bochum ein Mischbetrieb aus technischen und auch aus organisatorischen Gründen unzumutbar, da zur Gewährleistung der Systemsicherheit unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen umfangreichen Bestands nur die Fortschreibung der "Ein-Hersteller-Strategie" eine kollaboratives und klassenübergreifendes Arbeiten ermöglicht ohne die Fehleranfälligkeit des Gesamtsystems zu erhöhen. Ziel angesichts der weiterhin akuten pandemischen Situation muss es sein, dass das Umfeld für einen störungsfreien und effektiven Distanzunterricht vorhanden ist und sichergestellt werden kann. Auch wäre wegen der fehlenden vollständige Kompatibilität von Apps unter versch. OS zueinander und der nicht gegebenen Deckungsgleichheit von Lerninhalten ein effektiver und störungsfreier Unterricht nicht möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYDRA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).