Lieferung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern für 43 städtische Herner Schulen für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option einer Verlängerung für das Schuljahr 2023/2024.
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Stadtgebiet Herne. Eine Liste der Herner Schulen (inkl. Name, Anschrift, Telefonnummer) und eine Skizze zur Verteilung der einzelnen Bezirke im Herner Stadtgebiet sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Dokument "Allgemeinbildende Schulen Liste 2022" und Dokument "Stadtbezirke").
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Laurentiusschule
- Josefschule
- Grundschule Claudiusstraße
- Sonnenschule
- Grundschule Michaelschule
- Realschule Crange
- Gymnasium Wanne
- Gesamtschule Wanne-Eickel
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2023/2024)
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Stadtgebiet Herne. Eine Liste der Herner Schulen (inkl. Name, Anschrift, Telefonnummer) und eine Skizze zur Verteilung der einzelnen Bezirke im Herner Stadtgebiet sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Dokument "Allgemeinbildende Schulen Liste 2022" und Dokument "Stadtbezirke").
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Grundschule Forellstraße
- Grundschule Ohmstraße
- Grundschule Pantrings Hof
- Grundschule Jürgens Hof
- Realschule Strünkede
- Pestalozzi-Gymnasium
- Mulvany Berufskolleg
- Erich Kästner-Schule (2 Anlieferstellen - Hauptstelle + Dependance)
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2023/2024)
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Stadtgebiet Herne. Eine Liste der Herner Schulen (inkl. Name, Anschrift, Telefonnummer) und eine Skizze zur Verteilung der einzelnen Bezirke im Herner Stadtgebiet sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Dokument "Allgemeinbildende Schulen Liste 2022" und Dokument "Stadtbezirke").
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Grundschule Kunterbunt
- Grundschule Kolibri-Schule
- Kath. Grundschule Bergstraße
- Grundschule Galileo
- Haranni-Gymnasium
- Robert-Brauner-Schule
- Erich-Fried-Gesamtschule (2 Anlieferstellen - Hauptstelle + Dependance)
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2023/2024)
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Stadtgebiet Herne. Eine Liste der Herner Schulen (inkl. Name, Anschrift, Telefonnummer) und eine Skizze zur Verteilung der einzelnen Bezirke im Herner Stadtgebiet sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Dokument "Allgemeinbildende Schulen Liste 2022" und Dokument "Stadtbezirke").
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städische Schulen):
- Schillerschule
- Grundschule Max-Wiethoff-Straße
- Grundschule Vellwigstraße
- Grundschule Börsinghauser Straße
- Horstschule
- Grundschule Königstraße
- Realschule Sodingen
- Otto-Hahn-Gymnasium
- Schule an der Dorneburg
- Förderschule Schwalbenweg
- Mont-Cenis-Gesamtschule
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2023/2024)
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Stadtgebiet Herne. Eine Liste der Herner Schulen (inkl. Name, Anschrift, Telefonnummer) und eine Skizze zur Verteilung der einzelnen Bezirke im Herner Stadtgebiet sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Dokument "Allgemeinbildende Schulen Liste 2022" und Dokument "Stadtbezirke").
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Grundschule Freiherr-vom-Stein
- Hans-Tilkowski Schule
- Südschule
- Grundschule am Eickeler Park
- Realschule an der Burg
- Gymnasium Eickel
- Emschertal-Berufskolleg (2 Anlieferstellen - Hauptgebäude + Dependance)
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2023/2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Eigenerklärungen/Nachweise:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Aus-schluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV.)
Bei Abgabe des Angebotes:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Referenzliste über die Durchführung von Schulbuchaufträgen oder vergleichbarer Aufträge für die letzten Geschäftsjahre unter Nennung des jeweiligen Ansprechpartners samt Telefonnummer und Auftragsvolumen
- Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche
Abschnitt IV: Verfahren
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 24.05.2022 zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D45E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.