Auswahl u. Einführung einer Software für die Bearbeitung von allgemeinen und Verkehrsordnungswidrigkeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5470 VR2 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl u. Einführung einer Software für die Bearbeitung von allgemeinen und Verkehrsordnungswidrigkeiten
Auswahl und Einführung einer Software für die Bearbeitung von allgemeinen und Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und zur Außendienststeuerung
Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen Niederwall 23 33602 Bielefeld, Ordnungsamt Nikolaus-Dürkopp-Straße 16 33602 Bielefeld, Ordnungsamt Ravensberger Park 5 33607 Bielefeld, Amt für Verkehr August-Bebel-Straße 92 33602 Bielefeld, Umweltamt August-Bebel-Straße 75-77 33602 Bielefeld, Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nikolaus-Dürkopp-Straße 5-9 33602 Bielefeld
Auswahl und Einführung einer Software für die Bearbeitung von allgemeinen und Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und zur Außendienststeuerung
Zu Wertung der Angebote: Für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Angebote, die für das Erstangebot sowohl für Eigenhosting und Software as a Service abgegeben werden können, werden die Angaben in der Vergütungszusammenstellung auf einen Zeitraum von 60 Monaten betrachtet.
Zu Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Dafür wird im ersten Schritt die einfache Richtwertmethode angewendet:
Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z=L (Leistung) / P (Preis).
Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus, die außerhalb des Schwankungsbereiches von 6 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das in dem Entscheidungskriterium Leistung den besten Wert erreicht.
Zu Leistungszeitraum: Die Produktivsetzung gemäß des Termin- und Leistungsplans, Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung, muss gewährleistet werden können.
Im Rahmen der ersten Umsetzungsphase sollen zunächst die Module für die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie zur Überwachung des ruhenden Verkehrs produktiv gesetzt werden und so die bisher im Einsatz befindlichen Verfahren GESKA OWI und OWiGo ersetzen.
In Phase 2 sollen im ersten Quartal 2022 das Auftragsmanagement und die Leitstellensoftware eingeführt und dadurch die Arbeit der Außendienste unterstützt werden.
In Phase 3 ist der Rollout des Moduls allgemeine Ordnungswidrigkeiten im Ordnungsamt geplant.
Phase 4 beinhaltet dann die Anbindung der anderen Fachbereiche unter Nutzung fachgesetzlicher Tatbestandskataloge.
Die Phasen müssen mit ausreichend Personal begleitet und innerhalb von 15 Wochen abgeschlossen werden.
Die von der Stadt Bielefeld zu erbringenden Mitwirkungsleistungen sind im Angebot nach Art und Umfang zu erläutern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VPF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]