Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code:
DEA28 EuskirchenPostleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.euskirchen.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Referenznummer der Bekanntmachung: 06/3001/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil30213200 Tablettcomputer
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Tablets (MS Surface Go 2) für städtische Schulen
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)30213200 Tablettcomputer
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Hauptort der Ausführung:
Stadt Euskirchen - Fachbereich 6, Schulen, Generationen, Soziales Kölner Straße 75 53879 Euskirchen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Tablets (MS Surface Go 2) für städtische Schulen
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen:
- bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen
Erläuterung:
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 7 VgV dürfen Lieferleistungen zu besonders günstigen Konditionen von Lieferanten bezogen werden, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen. Bei den beschafften Tablets handelt es sich um EOL-Produkte, bezüglich derer die Geschäftstätigkeit des Lieferanten (und des Herstellers) endgültig eingestellt worden ist und die dem Auftraggeber zu besonders günstigen Konditionen angeboten worden sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung Tablets Microsoft Go 2
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:21/03/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYJCG
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse:
www.bezreg-koeln.nrw.de VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht wird. Ein Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union zu beantragen (vgl. § 135 Abs. 1, 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das Verfahren für die Durchführung eines Nachprpüfungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. GWB. Die Vorschriften des § 160 Abs. 3 S. 1 GWB finden keine Anwendung (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:20/04/2022