Bundesstadt Bonn, bnor-374242, Kauf von 3 Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: bnor-374242
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, bnor-374242, Kauf von 3 Abfallsammelfahrzeugen
Die Fahrzeuge (Entsorgungsniederflurfahrgestell mit Radformel 6x2/4 und hydraulisch gelenkter Nachlaufachse, zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 26.000 kg) dienen zum Sammeln und Transportieren von Restmüll und PPK (Position 1) sowie Sperrgut (Position 2). Der Einsatz erfolgt in überwiegend ebener Topographie; die Entladung soll dabei sowohl in der Müllverwertungsanlage Bonn als auch auf Umladestationen möglich sein.
Bonn
Die Fahrzeuge (Entsorgungsniederflurfahrgestell mit Radformel 6x2/4 und hydraulisch gelenkter Nachlaufachse, zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 26.000 kg) dienen zum Sammeln und Transportieren von Restmüll und PPK (Position 1) sowie Sperrgut (Position 2). Der Einsatz erfolgt in überwiegend ebener Topographie; die Entladung soll dabei sowohl in der Müllverwertungsanlage Bonn als auch auf Umladestationen möglich sein.
Option 1: Lieferung eines weiteren Fahrzeuges in 2023:1 Stück Niederflurfahrgestell mit Sperrgutsammelaufbau (offenes System), siehe Pos. 3
Option 2: Bei Bewilligung des Förderantrages: 1 Stück Niederflurfahrgestell mit batterieelektrischem Antriebssystem und Müllsammelaufbau (geschlossenes System) und Kombinationskamm-Schüttung (bei Ablehnung des Förderantrages: 1 Stück Niederflurfahrgestell mit Müllsammelaufbauten
(geschlossenes System) und Kombinationskamm-Schüttungen, siehe Pos. 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von 3 Abfallsammelfahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFD5TY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de