Hochgeschwindigkeitswerkstoffprüfmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.17 - 0734/20/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]632
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochgeschwindigkeitswerkstoffprüfmaschine
Lieferung und Inbetriebnahme einer Hochgeschwindigkeitswerkstoffprüfmaschine
- Lieferung und Inbetriebnahme einer Hochgeschwindigkeitswerkstoffprüfmaschine mit Zubehör, Workstation sowie Auswertesoftware beim Bedarfsträger - Schulungen beim Hersteller sowie beim Bedarfsträger - Prüfvorrichtung für Zugproben: Probenhalter für textile Proben (ohne Abnahmeverpflichtung) - Wartungs- und Kalibrierungsvertrag (ohne Abnahmeverpflichtung)
- Prüfvorrichtung für Zugproben: Probenhalter für textile Proben (ohne Abnahmeverpflichtung) Wenn diese Option gezogen wird, wird diese mit dem Zuschlag beauftragt. Eine Beauftragung zu einem späteren Zeitpunkt findet nicht statt. - Wartungs- und Kalibrierungsvertrag (ohne Abnahmeverpflichtung) Die Option des Wartungsvertrages kann spätestens 23 Monate nach dem Zuschlag erfolgen und ist abhängig von der Nutzung (Betriebsstunden) der Maschine. Die Ziehung dieser Option ist nicht verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochgeschwindigkeitswerkstoffprüfmaschine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.