Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-002-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg schreibt die Abholung, Frankierung, Beförderung/Weiterleitung und Zustellung von Postsendungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben.
Postdienstleistungen ohne Bescheide und Mahnungen des Fachbereichs Abfallgebührenbescheide
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31. Dezember 2025, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag verlängert sich bis zum 31. Dezember 2026 wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Postdienstleistungen Bescheide und Mahnungen für Abfallgeührenscheide
Die Abholung der Abfallgebührenbescheide erfolgt in 74336 Brackenheim, Georg-Kohl-Straße 42
und
die Abholung der Mahnungen erfolgt in 89079 Ulm, Schulze-Delitzsch-Weg 28
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen) des Auftraggebers. Die Abstimmung mit dem Druckdienstleister zum Zwecke der Sortierung der Briefsendungen durch den Druckdienstleister sowie die Abstimmung zum Zwecke der Abholung der Briefsendungen ist ebenfalls Gegenstand der Leistung.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31. Dezember 2025, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag verlängert sich bis zum 31. Dezember 2026 wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und dem Umsatz im Bereich Postdienstleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung, dass im Falle Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
b) Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
c) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis einschließlich Schäden für Verletzung des Datenschutzrechts und
bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachgewiesen wird.
Eigenerklärung, dass dieser Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sichergestellt, aufrechterhalten und die Prämien rechtzeitig entichtet werden.
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
-Referenzen
Bei Abgabe eines Angebots für Los 1
- Vorlage von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 300.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren.
Bei Abgabe eines Auftrags für Los 2:
- Vorlage von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 150.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren.
Bei Abgabe eines Auftrags für Los 1 und 2:
entweder
- mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen einen mit einem Sendungsvolumen von mindestens 450.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren vorzulegen, oder
- sowohl mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 300.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren,
als auch mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 150.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren vorzulegen.
- Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1.000 g gemäß § 5 Postgesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
Stab VI-S Team 2 Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 843
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TRQDR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.