Rahmenvereinbarung über Straßen- und Lufttransporte höchstrangiger Kunstgegenstände für die Staatsgalerie Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2022-03-041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 71173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://staatsgalerie.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Straßen- und Lufttransporte höchstrangiger Kunstgegenstände für die Staatsgalerie Stuttgart
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern ist der Straßen- und Lufttransport höchstrangiger Kunstgegenstände der Staatsgalerie Stuttgart.
Staatsgalerie Stuttgart Konrad-Adenauer-Str. 30-32 71173 Stuttgart
Straßen- und Lufttransport höchstrangiger Kunstgegenstände der Staatsgalerie Stuttgart.
.
Übersicht der Ausstellungen
- Sonderausstellung "Glitzer und Gift der Zwanzigerjahre. George Grosz in" ab 18.11.2022 bis 26.02.2023
- Sonderausstellung "Modigliani" ab 24.11.2023 bis 17.03.2024
- Sonderausstellung "Cindy Sherman. Fashion Victims" ab 21.04.2023 bis 17.09.2023.
Eine weitere Ausstellungsplanung für 2022 bis 2024 steht zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fest. Nach dem heutigen Stand wird mit 2 bis 3 großen Sonderausstellungen und 1 bis 2 kleineren Ausstellungen pro Jahr gerechnet.
.
Es wird von folgendem Auftragsvolumen (in Euro/netto) während der Vertragslaufzeit (inkl. Optionen) ausgegangen:
.
Mindestauftragsvolumen: [Betrag gelöscht] Euro/netto
Geschätztes Auftragsvolumen: [Betrag gelöscht] Euro/netto
Maximales Auftragsvolumen: [Betrag gelöscht] Euro/netto.
Verlängerung um 2 x 1 Jahr ist möglich - längstens bis 30.6.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
.
3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes (Kunsttransporte) für die vergangenen 3 Jahre.
1) Nachweis von mind. drei vergleichbaren und vollständig abgeschlossenen Referenzprojekten für Kunsttransporte der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG (AG),
- Projektbezeichnung,
- Leistungszeit von/bis,
- Angabe zu geleisteten Personentagen und zum Rechnungswert (auf [Betrag gelöscht] Euro genau gerundet)
- Ansprechpartner des o. g. AGs mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
- Qualität der beförderten Kunstgegenstände, d. h. des durchschnittlichen Versicherungswerts je beförderten Kunstgegenstandes,
- Eine der drei Referenzen muss wenigstens einen beförderten Kunstgegenstand mit einem Versicherungswert von zehn Millionen Euro oder mehr nachweisen,
- Herkunft der Kunstgegenstände aus Deutschland, dem europäischen und/oder außereuropäischen Ausland,
- Anzahl der Kunstgegenstände und deren Leihgeber, mit denen der Bieter umzugehen hatte.
Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Leistungserbringung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
.
2) Nachweis über eine DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystem-
Zertifizierung oder vergleichbaren Nachweis
.
3) Nachweis über eine DIN EN ISO 14001:2015 Umweltmanagements-Zertifizierung oder vergleichbaren Nachweis.
.
4) Eigenerklärung, dass bei der Leistungserbringung die DIN-Normen DIN EN 16648:2015 (Erhaltung des kulturellen Erbes - Transportmethoden) und DIN EN 15946:2011 (Erhaltung Des Kulturellen Erbes - Verpackungsverfahren für den Transport) oder ein vergleichbarer Nachweis zugrunde gelegt werden.
.
5) Eigenerklärung , dass bei den Straßen- und Lufttransporten höchstrangiger Kunstgegenstände Verpackungsmaterialien verwendet werden, mit folgenden technischen Eigenschaften als Mindeststandard (siehe Mindeststandards)
.
6) Eigenerklärung, dass bei den Straßen- und Lufttransporten höchstrangiger Kunstgegenstände Klimakisten verwendet werden, die alle Anforderungen der Leihgeber erfüllen und folgende technische Eigenschaften als Mindeststandard haben (siehe Mindeststandards)
7) Die im folgenden geforderte Anzahl an Fahrzeugen muss während der gesamten Einzelvertragslaufzeit mit den genannten technischen Eigenschaften zur Verfügung stehen (siehe Mindeststandards)
.
8) Die während der gesamten Einzelvertragslaufzeit mit folgenden technischen Eigenschaften zur Verfügung stehenden Lagerräume sind vom AN zu benennen unter Angabe der Bezeichnungen und Anschriften (siehe Mindeststandards)
.
9) Eigenerklärung, dass während der Vertragslaufzeit in den Bereichen Klimakisten, Verpackung und Lagerräume über den aktuellsten Stand der Technik verfügt und sich hierbei fortlaufend weiter entwickelt wird. Die Anwendung bisher nicht eingesetzten technischen Neuheiten wird vorab mit dem AG abgesprochen.
.
10) Eigenerklärung, dass über dauerhaft eingerichtete Büros sowohl am Flughafen Frankfurt am Main (FRA) als auch am Flughafen Stuttgart (STR) mit jeweils den folgenden Befugnissen und Personal wenigstens während des gesamten Leistungszeitraums eines Einzelauftrags verfügt wird (siehe Mindeststandards)
.
11) Eigenerklärung, dass das abweichende Verfahren im Luftfrachtverkehr für den Leihverkehr von Museen im Rahmen des Transportes von Kunstgegenständen bekannt ist und nach diesem gehandelt wird. Die Umsetzung aller hier bestehenden gesetzlichen Vorschriften während der Laufzeit eines Einzelauftrags wird gewährleistet.
.
12) Die im Folgenden aufgeführten Personen müssen während der gesamten Laufzeit eines Einzelauftrages mit der genannten Qualifikation zur Verfügung stehen (Siehe Mindeststandards).
Der AN stellt sicher, dass das Personal alle jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften einhält.
Die Benennung des bei den Einzelaufträgen einzusetzuenden Personals hat bereits bei Angebotsabgabe zu erfolgen (Anlage 9_Mitarbeiterprofil).
.
13) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
14) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
.
Zu 5)
Verpackung PE-Vlies
- Äußerst reiß- und abriebfester, sowie widerstands-, strapazierfähig und verarbeitungsfähiger Spinnvlies
- Zu 100 % aus Polyethylen (HDPE)
- Sehr weich und sehr leicht
- Wasserbeständig und atmungsaktiv
- vollständig recycelbar
Verpackung Papierpolster (Packwulste)
- aus zweilagigem Kraftpapier
- geringes Eigengewicht
- vollständig recycelbar
.
Zu 6)
- Widerstandsfähigkeit gegen starke mechanische Außeneinwirkungen
- Bei Holzkonstruktionen: Holzverbindungen sind geleimt und geschraubt
- Feuchtigkeitsundurchlässiger Anstrich auf allen Außenflächen
- Im Kisteninneren keine Lösemittel/-Dämpfe emittierenden Materialien und kein Schaumgummi
- Bei Verwendung von Holz: entspricht etwaigen besonderen Einfuhrbestimmungen und ist - diesen gemäß - gegen Schädlingsbefall behandelt
- Maßanfertigung bei kleinstmöglichem Kistenformat (pro Seite maximal 35 cm über Bildmaß);
- Auskleidung der Klimakiste (z. B. Vollbett) mit geeignetem Dämm- und Isolationsmaterial, beispielsweise Filz-verkleidung und Faserdämmplatte und PU-Schaumplatte, alukaschiert oder mit vergleichbarer Dampfsperre
- Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung
- Temperaturhalbwertzeit: mindestens 3,5 Stunden
- Unversehrtheit und Sauberkeit außen und innen
- Eindeutige Außenbeschriftungen
- Verschraubung des Deckels nur durch handelsübliche Schrauben
- Distanzleisten oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden
- Für ungerahmte oder mit empfindlichen Zierrahmen gerahmte Bilder oder für ungerahmte oder empfindliche Gemälde oder Gemälde mit geringer Rahmentiefe Verwendung eines Transportrahmens in der Klimakiste und Befestigung des Kunstwerkes in diesem mit sicherem Hängesystem ("Ozclips" oder gleichwertig) und/oder Schwingungsstoßdämpfern o. ä. für diese technisch notwendigen Maßnahmen
.
Zu 7)
Straßentransporter, fest geschlossene Bauweise ("Kastenwagen")
(Verfügbare Mindestanzahl von Fahrzeugen: wenigstens 4)
- Luftfederung
- zollverschlusstauglicher Transportaufbau ("Kasten"; "Koffer")
- geeignete Klimaanlage zur Regelung der Raumtemperatur im Transportaufbau
- Alarmanlage für Führerhaus und Transportaufbau
- Wegfahrsperre und gegen Entfernung und Außerbetriebnahme geschütztes
- weltweit funktionierendes (Satelliten-) Ortungssystem
- Sichere Verschließbarkeit von Führerhaus und Transportaufbau
- Ausstattung mit wenigstens 1 Telefon (Auto-, Mobil oder Funk)
- dritter Sitz für einen Kurier
- Mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen
- Vorrichtung für sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau
- Feuerlöschausrüstung
- Werkzeugset (Akkuschrauber u. ä.) pro Fahrer
- 2 Paar weiße Baumwollhandschuhe (rutschfest) pro Fahrer
- Packtische, Packdecken, Tragegurte, Schaumstoffmaterial, 1 Trolley
.
Jumbo-Straßentransporter (mit überhohem Transportaufbau)
(Verfügbare Mindestanzahl von Fahrzeugen: wenigstens 1)
- Luftfederung
- zollverschlusstauglicher Transportaufbau ("Kasten"; "Koffer")
- geeignete Klimaanlage zur Regelung der Raumtemperatur im Transportaufbau
- Alarmanlage für Führerhaus und Transportaufbau
- Wegfahrsperre und gegen Entfernung und Außerbetriebnahme geschütztes, weltweit funktionierendes (Satelliten-) Ortungssystem
- Sichere Verschließbarkeit von Führerhaus und Transportaufbau
- Ausstattung mit wenigstens 1 Telefon (Auto-. Mobil oder Funk)
- dritter Sitz für einen Kurier
- Mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen
- Vorrichtung für sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau
- Feuerlöschausrüstung
- Werkzeugset (Akkuschrauber u. ä.) pro Fahrer
- 2 Paar weiße Baumwollhandschuhe (rutschfest) pro Fahrer
- Packtische, Packdecken, Tragegurte, Schaumstoffmaterial, 1 Trolley
Begleitfahrzeug
(Verfügbare Mindestanzahl von Fahrzeugen: wenigstens 2)
Gleichzeitig zu 1) und 2) zur Verfügung stehende Pkw und/oder Kleinbusse (Alleinfahrt Kurier)
Die genannten Straßenfahrzeuge entsprechen allen jeweils geltenden straßenverkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
.
Zu 8)
- Nutzung zur (kurz- oder langfristigen) Kunstlagerung
- permanente Bewachung
- permanente Alarmsicherung mit automatischer Weiterleitung an nächste Sicherheitsdienststelle oder privaten Bewachungsdienst oder Bieter oder Polizei
- permanentes Feuermeldesystem mit automatischer Weiterleitung an Feuerwehr
- geeignete Feuerlöscheinrichtung
- Klimatisierung: Temperatur 18-24 Grad Celsius; Luftfeuchtigkeit 40-55 %
.
Zu 10)
- Zugang zum Rollfeld des Flughafens (so genannte Vorfeldgenehmigung)
- Zugang zum gesondert abgeschlossenen Very-Important-Cargo (VIC)-Zentrum des Flughafenlagers
- Bekannter Versender
- Reglementierter Beauftragter
- Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK)
- Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO/F)
.
Zu 12)
a) Der AN hat einen ständigen Ansprechpartner mit den folgenden Qualifikationen namentlich zu bezeichnen:
- Spricht Deutsch fließend (Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Spricht Fachenglisch (mindestens passives Verständnis (Leseverständnis))
- Speditionskaufmann /-frau oder vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
Die Kontaktdaten des ständigen Ansprechpartners (insbesondere Telefon, Mobiltelefon, Telefax und E-Mail-Adresse) sind anzugeben, der im gesamten Zeitraum ab Einzelauftragserteilung bis zum Ende des Leistungszeitraums für den Kontakt mit der Staatsgalerie Stuttgart zur Verfügung steht, den Kontakt zwischen dieser und den Leihgebern vermittelt und auch im Übrigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages eigenverantwortlich zu treffen befugt ist.
Ein Wechsel des Ansprechpartners (mit gleichwertigen Qualifikationen) ist durch den AN unverzüglich anzuzeigen
b) Der AN hat einen ständigen Vertreter des ständigen Ansprechpartners mit den folgenden Qualifikation namentlich zu bezeichnen:
- spricht Deutsch fließend (Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- spricht Fachenglisch (mindestens passives Verständnis (Leseverständnis))
Die Kontaktdaten des ständigen Vertreters des ständigen Ansprechpartners (insbesondere Telefon, Mobiltelefon, Telefax und Email-Adresse) sind anzugeben, der im gesamten Zeitraum ab Einzelauftragserteilung bis zum Ende des Leistungszeitraums für den Kontakt mit der Staatsgalerie Stuttgart zur Verfügung steht, den Kontakt zwischen dieser und den Leihgebern vermittelt und auch im Übrigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages eigenverantwortlich zu treffen befugt ist. Der AN kann nicht verlangen, dass andere Personen den Kontakt mit dem AG führen. Eine Ausnahme gilt für den ständigen Vertreter des ständigen Ansprechpartners.
c) Der AN hat einen Kunstinspektor für die Koordination und Disposition der Shipments und Kurierorganisation bei An- und Rücktransporten der Leihgaben beim AG mit den folgenden Qualifikation namentlich zu bezeichnen (siehe auch Kapitel 6, dort d), i) m)):
- spricht Deutsch fließend (Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- beherrscht Fachenglisch (mindestens passives Verständnis (Leseverständnis))
- Fachlagerist oder Handelsfachpacker oder Fachkraft für Lagerlogistik oder betreute in letzten 3 Jahren wenigstens 9 vergleichbare Transportaufgaben und koordinierte diese mit Weisungsbefugnis über Kunstpacker und Fahrer
d) Der AN hat sechs Kunstpacker mit den folgenden Qualifikation namentlich zu bezeichnen (siehe auch Kapitel 6, g), l), p)):
- spricht Deutsch fließend (Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Fachlagerist oder Handelsfachpacker oder Fachkraft für Lagerlogistik oder Abschluss vergleichbarer Ausbildung oder verpackte in letzten 3 Jahren bei wenigstens 15 vergleichbaren Transportaufträgen Kunstgegenstände in Klimakisten, packte diese aus und handhabte Klimakisten beim Ein- und Ausladen in Transportfahrzeuge
e) Der AN hat je 2 Fahrer je Straßentransporter mit den folgenden Qualifikation namentlich zu bezeichnen (siehe auch Kapitel 6, f), g), h) q)):
- Langjährige, grenzüberschreitende Fahrpraxis in vergleichbaren Aufträgen
- gültige Fahrerlaubnis
.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
.
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYYXV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland