2021-0331 Ortsteilmanagement und Quartiersarchitekt*in für Duisburg-Hochfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0331
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0331 Ortsteilmanagement und Quartiersarchitekt*in für Duisburg-Hochfeld
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme Sozialer Zusammenhalt Duisburg-Hochfeld "Rheinwärts - Ankommen, Leben, Begegnen" von 2021 bis voraussichtlich 2029 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK Duisburg-Hochfeld 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind die positive Gestaltung der Migrations- und Integrationsprozesse sowie der Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Rhein im Ortsteil Duisburg-Hochfeld.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung des gesamten Prozesses vergibt die Stadt Duisburg an einen oder mehrere fachlich geeignete Dienstleister aus dem Bereich Planung und Architektur die Dienstleistung des "Ortsteilmanagements und des/der Quartiersarchitekt*in".
Das Ortsteilmanagement hat die Federführung im Rahmen der zu erbringenden Leistungen inne.
Heerstraße 109 47053 Duisburg Programmgebiet
Die Arbeit des im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenden Ortsteilmanagements (OTM) soll ab Januar 2022 fließend an die Aufgaben, Strukturen und Erfolge der bisherigen Ortsteilarbeit anknüpfen und diese fortführen bzw. weiterentwickeln. Eine wichtige Neuerung stellt die Etablierung einer*s, für Hochfeld spezifisch zuständigen Quartiersarchitekten*in (QA) dar. Die/Der QA ist Teil des neues "Ortsteilteams", um einen möglichst guten Austausch mit dem Team des OTM als Multiplikator zu sichern.
Die zu erbringenden Leistungsbausteine sind dabei:
- Anmietung und Betrieb des Ortsteilbüros (Gewährleistung fester Öffnungszeiten, räumliche Lösung für Beratungs- und Beteiligungsangebote, etc.)
- Fortführung und Weiterentwicklung des Ortsteilmanagements (Mitwirkung bei der Entwicklung, Begleitung, Umsetzung und Vernetzung bestehender wie auch zukünftiger Maßnahmen, Funktion als Sprachrohr des Ortsteils, Gebietskoordination, Federführung bei den bestehenden Netzwerken, Unterstützung der vor Ort aktiven sozialen Träger*innen und öffentlichen Dienststellen, etc.)
- Operative Umsetzung des Verfügungsfonds (Aktive Bewerbung des Verfügungsfonds, Beratung, Geschäftsführung des "Verfügungsfonds-Beirates Hochfeld", Unterstützung bei der Förderkonformen Vorbereitung und Umsetzung von Projekten, etc.)
- Aktivierung und Beteiligung verschiedener Zielgruppen (Motivation der Bewohner und der verschiedenen Akteursgruppen zur Beteiligung an der Ortsteilentwicklung, Konzeption, Organisation sowie Durchführung von Beteiligungsformaten, Förderung des interkulturellen und solidarischen Miteinanders, etc.)
- Öffentlichkeitsarbeit und operative Umsetzung der Image-Kampagne (Öffentlichkeitswirksame Darstellung des Entwicklungsprozesses, Planung und Durchführung von imagefördernden Aktionen, Betrieb, inhaltliche Ausgestaltung und Pflege einer neuen Internetpräsenz des Ortsteils, etc.)
- Quartiersarchitekt*in (Aktivierung, Unterstützung und Vernetzung der Eigentümerschaft, Beratung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten zu baufachlichen und gestalterischen Fragen, Mitarbeit bei der Umsetzung "Umgang mit Problemimmobilien" und Aufbau eines Monitorings im Programmgebiet, Operative Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Prozessbegleitung und -steuerung, etc.)
- Allgemeine Prozessbegleitung und -steuerung (Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme, Photographische Dokumentation der Projektfortschritte, Erarbeitung von Verstetigungskonzepten, Monitoring und Evaluation, etc.)
Die genannten Leistungsbausteine sollen einen groben Überblick über die zu erwartenden Aufgaben für die Erbringung der Dienstleistung "Ortsteilmanagement und Quartiersarchitekt*in" bieten. Eine genaue und vollständige Auflistung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Verlängerungsoption.
Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre in Abhängigkeit der Fördermittelbewilligung bis maximal zum 31.12.2029
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtbuero.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDLH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.