Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, hier: Erstellung barrierefreier Dokumente (Mengenlos 3) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.06 - 9902/20/VV : 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, hier: Erstellung barrierefreier Dokumente (Mengenlos 3)
Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung ist die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente bzw. die Optimierung der Barrierefreiheit bestehender PDF-Dokumente.
Abweichend zu II.1.6 dieser Bekanntmachung wurde das vorliegende Verfahren in drei Mengenlose aufgeteilt:
• Los 1: siehe Auftragsbekanntmachung 2021/S 164-431160
• Los 2: siehe Auftragsbekanntmachung 2021/S 164-431165
• Los 3: siehe Auftragsbekanntmachung 2021/S 164-431161
Es bestand eine Zuschlagslimitierung gem. §30 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, hier: Erstellung barrierefreier Dokumente (Mengenlos 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.