BüvA_Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2022-03-01-SYS-DAL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
BüvA_Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit"
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 selbstständigen AOKs und dem AOK-Bundesverband. Im Rahmen seiner Aufgaben - der Interessenvertretung und Unterstützung der AOKs und der Entwicklung gemeinsamer Produkte, Strategien und Markenpflege - sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft einen Auftragnehmer für die Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege sowie Weiterentwicklung des Mailingprogramms zur "Kinder- und Jugendgesundheit".
Leistungen sind:
- Abstimmung von Mailinginhalten und Gestaltung der Mailings zur Kinder- und Jugendgesundheit
- Erstellung von Medien (Faltblätter)
- Beschaffung von Give-aways.
Zunächst werden die Mailings, Medien, Give-aways ausgeschrieben. Im Anschluss werden dann der Druck und
der Versand separat ausgeschrieben.
DE
Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege sowie Weiterentwicklung des Mailingprogramms zur "Kinder- und Jugendgesundheit".
Vom Auftragnehmer erwartet
wird:
- Fachkompetenz im Bereich "Junge Familie"
- Berücksichtigung besonderer AOK-Bedürfnisse im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung
- Berücksichtigung besonderer Kommunikationsbedürfnisse junger Familien
- fachkundige Redakteure für alle Bereiche der Gesundheit (insbesondere Kinder-, Jugendlichen- und
Familiengesundheit), Prävention und Sozialversicherung
- Erfahrung und Kompetenz in allen relevanten Bereichen des Corporate Publishings
- Beschaffung von Give-aways, die dem Alter des Kindes entsprechen sowie einen Bezug zum jeweiligen
Gesundheitsthema der einzelnen Mailings haben sollten
- Erfahrungen in der Umsetzung der Themen grafisch und gestalterisch
- hohe Flexibilität und eine enge Abstimmung mit den einzelnen AOKs im Zusammenhang mit der Redaktion
und Regionalisierung der einzelnen Produkte
- Innovationsfähigkeit, Kreativität, Eigeninitiative und Engagement bei der Entwicklung des Mailingprogramms
im Hinblick auf Inhalte, Technik, Gestaltung, Crossmedialität und Interaktivität
- Umsetzung der Mailings auch in digitaler Form
- Beachtung des AOK-Corporate-Designs sowie des Handouts der AOK-Markenfigur "Jolinchen"
- hohe Termintreue bei der Entwicklung, Abstimmung, Produktion und Distribution von Produkten sowie in der
Zusammenarbeit mit Drittanbietern
- Koordinierung der Abstimmung bei der Platzierung bestimmter, insbesondere aktueller, Themen unter
Einbeziehung der AOKs (Nutzung von Synergien im AOK-System)
- leicht verständliche Texte, geschlechter- und gendergerecht formuliert inklusive Überprüfung im Korrektorat/
Lektorat
(1) Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags an den Auftragnehmer zustande. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01. Januar 2023 mit Ausnahme der Leistungen des Auftragnehmers zur Herstellung der Leistungsbereitschaft im Vorfeld (Abstimmung der Mailinginhalte, Gestaltung der Mailings, Beschaffung von Give-aways, Vorbereitung des Übergangs).
(2) Zu II. 6)
a) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRQK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".