Sanierung Stadion "Große Wiese" im Stadtbezirk Hüsten; Objektplanungsleistungen Gebäude gem. HOAI §§ 34 ff.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadion "Große Wiese" im Stadtbezirk Hüsten; Objektplanungsleistungen Gebäude gem. HOAI §§ 34 ff.
Das Stadion "Große Wiese" im Stadtbezirk Hüsten soll saniert werden. Dazu werden in diesem Verfahren die Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß HOAI §§ 34 ff. Anlage 10 ausgeschrieben.
Arnsberg
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen für den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ den SPORT-SOLE-PARK in Arnsberg-Hüsten umzugestalten und das Stadion „Große Wiese“ zu sanieren.
Mit der Sanierung, Aufwertung und Weiterentwicklung der sportlichen Einrichtungen (Lauf-, Weitsprung- und Wurfanlagen), der Stadiontribüne, der Flutlichtanlage und der Sanitäranlagen (inkl. Umkleiden und Toiletten mit zukünftiger Öffnung auch für Parkbenutzer:innen), der Modellierung einer Bewegungslandschaft mit Kletter-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen sowie der Anlage eines außerschulischen Lernortes mit Grünem Klassenzimmer (Thema Energieerzeugung) soll der SPORT-SOLE-PARK zu einem modernen, öffentlich zugänglichen, barrierefreien und generationenübergreifenden Erlebnisraum mit Strahlkraft in die Region weiterentwickelt werden.
Ausgeschrieben sind Objektplanungsleistungen Gebäude, Leistungsphasen 1-8. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen;
Bearbeitungsstufe 1: LPHen 1-4,
Bearbeitungsstufe 2: LPHen 5-7,
Bearbeitungsstufe 3: LPH 8.
Zunächst wird die Bearbeitungsstufe 1 beauftragt. Eine Weiterbeauftragung der Stufen 2 und 3 ist vorgesehen, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.