Ex-Post: Tuttlingen Stadtverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: TUT SV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-tuttlingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Tuttlingen Stadtverkehr
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, ein Unternehmen mit der Durchführung von Linienverkehr mit Bussen zu beauftragen. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen (s. Anlage A.1 der Vergabeunterlagen) zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) im Stadtverkehr Tuttlingen (dort Los 4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung konnten zusätzlich der Leistungsbeschreibung, Anlage A.0 zu den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, ein Unternehmen mit der Durchführung von Linienverkehr mit Bussen zu beauftragen. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen (s. Anlage A.1 der Vergabeunterlagen) zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) im Stadtverkehr Tuttlingen (dort Los 4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung konnten zusätzlich der Leistungsbeschreibung, Anlage A.0 zu den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRQS6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]