Freiberufliche Leistung: Erstellung eines Gutachtens zu Lärm- und Erschütterungsschutz für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse in Köln - Bereich Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0107-66-2 (vergebener Auftrag)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Erstellung eines Gutachtens zu Lärm- und Erschütterungsschutz für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse in Köln - Bereich Innenstadt
Im Zuge der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse wird für den Innenstadtbereich zunächst ein politischer Variantenentscheid durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden für beide Alternativen (oberirdische und unterirdische Stadtbahnführung) verlässliche Aussagen hinsichtlich Lärm- und Erschütterungsschutz benötigt. Im Anschluss an den Variantenentscheid sind diese Aussagen für die Vorzugsvariante im Rahmen des Planfeststellungsverfahren und während der Ausführungsplanung zu präzisieren.
Erstellung eines Gutachtens zu Lärm- und Erschütterungsschutz für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse in Köln Bereich Innenstadt Köln
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer schall- und erschütterungstechnischen Untersuchung für den Teilbereich Innenstadt der Ost-West-Achse (OWA) in Köln. Der Bereich wird durch die Deutzer Brücke im Osten und die Universitätsstraße im Westen begrenzt.
Derzeit gibt es für den Teilbereich Innenstadt zwei Alternativen. Durch zwei externe Generalplaner werden eine oberirdische Stadtbahnführung und eine unterirdische Stadtbahnführung zwischen den Haltestellen Heumarkt und dem Eisenbahnring (zwischen Haltestelle Moltkestraße und Universitätsstraße) untersucht. Geplant ist ein politischer Variantenentscheid auf Grundlage dieser Vorplanungen.
Zur Durchführung des Variantenentscheids werden bereits in der Vorplanung für beide Alternativen belastbare Aussagen hinsichtlich Lärm- und Erschütterung für den Endzustand und während der Bauzeit benötigt. Ebenfalls sollen globalere Aussagen zu den Themen Klima, Luftschadstoffe und Elektrosmog getroffen werden.
Im Anschluss an den Variantenentscheid sollen die getroffenen Aussagen für die Vorzugsvariante im Rahmen der Entwurfsplanung für das Planfeststellungsverfahren präzisiert bzw. anhand von genaueren Berechnungen konkretisiert und fortgeschrieben werden. Ebenfalls ist eine gutachterliche Begleitung während der Ausführungsplanung vorgesehen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiberufliche Leistung: Erstellung eines Gutachtens zu Lärm- und Erschütterungsschutz für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse in Köln - Bereich Innenstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung unter Ziffer II.3 des Bieterbogens abgeben, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind sowie ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages angegeben wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich im Auftragsfall als Gesamtschuldner zu haften.
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU