Fliegerstiefel Allwetter, Rahmenvereinbarung
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.bwbm.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.bwbm.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
NUTS-Code DEF0B Rendsburg-Eckernförde,DE265 Bad Kissingen
18815000 Stiefel, 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung, 35800000 Persönliche Ausrüstung und Hilfsausrüstung
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. 1 Preis. Gewichtung 40
2. 2 Ergebnis der Erprobungen. Gewichtung 50
3. 3 Lieferfristen. Gewichtung 10
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S 237-586624 vom 4.12.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Fliegerstiefel Allwetter, RahmenvereinbarungAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchanschöring
Postleitzahl: 83417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.