Umbau Persiluhrpassage - WE-Anlagen nach DIN 18380 Referenznummer der Bekanntmachung: 62-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Persiluhrpassage - WE-Anlagen nach DIN 18380
Für die zukünftige Stadtbibliothek sind im ehemaligen Einkaufszentrum folgende Heizungsarbeiten auszuführen:
- 80 m² Kühl/Heizdecke als gelochte GK Decke,
- 1300 m² Fußbodenheizung mit 7 St. Verteilern in UP Gehäusen,
- 10 Stück Pumpengruppen für Fußbodenheizung und Register Lüftung,
- 1 Kaltwassersatz 8 kW zur Kühlung des Lesebereiches,
- ca. 570 m Heizungsleitung einschließlich Dämmung.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44534 Lünen
Für die zukünftige Stadtbibliothek sind im ehemaligen Einkaufszentrum folgende Heizungsarbeiten auszuführen:
- 80 m² Kühl/Heizdecke als gelochte GK Decke,
- 1300 m² Fußbodenheizung mit 7 St. Verteilern in UP Gehäusen,
- 10 Stück Pumpengruppen für Fußbodenheizung und Register Lüftung,
- 1 Kaltwassersatz 8 kW zur Kühlung des Lesebereiches,
- ca. 570 m Heizungsleitung einschließlich Dämmung.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Von Anbietern werden Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 mit der Abgabe des Angebotes verlangt.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens drei Referenznachweise mit den Kontaktdaten der Auftraggeber, Angaben zur ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 VOB/A.
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung im Land des Firmensitzes gesetzlich vorgeschrieben ist
- Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/ oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte
- Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 27.05.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD46A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.