3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I + 2. Bauabschnitt-Zweifachsporthalle - Heizungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/011
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I + 2. Bauabschnitt-Zweifachsporthalle - Heizungsarbeiten
Die Stadt Hamm (Auftrageber) schreibt im Rahmen des Neubaus der 3. Gesamtschule am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen das Gewerk Heizungsarbeiten europaweit aus.
(Einzelheiten siehe "LV 01 Heizungsinstallation nach DIN 18380.pdf")
3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm
Die Stadt Hamm (Auftrageber) schreibt im Rahmen des Neubaus der 3. Gesamtschule am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen das Gewerk Heizungsarbeiten für die Sekundarstufe I, 1. Bauabschnitt Bauteil-D und die Zweifeldsporthalle, 2. Bauabschnitt Bauteil-F, europaweit aus.
(Einzelheiten siehe "LV 01 Heizungsinstallation nach DIN 18380.pdf")
Baubeginn: 14.10.2022
Ausführungsfrist: 29.09.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
(1.1.1) Angabe über den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter aus dem EU-Ausland die Angabe über die Eintragung in das entsprechende Register des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, gemäß Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
(1.1.2) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(1.2) Nur Präqualifizierte Unternehmen
(1.2.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck "Angebot" (Ziffer 7) einzutragen.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
(2.1.1) Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
(2.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Präqualifizierte Unternehmen
(1.1.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck "Angebot" (Ziffer 7) einzutragen.
(1.2) Bei Eignungsleihe: Vordruck "Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" und Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
(2.3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
(2.4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung über die Ausführung von drei Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Referenzliste), mit folgenden Angaben: Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse des Auftraggebers; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Die Vergleichbarkeit der Projekte bezieht sich neben der Gebäudegröße und dem Kostenumfang des Auftrags insbesondere auf die Bauausführung.
(1.2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3) Bei Eignungsleihe: Vordruck "Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" und Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(1.4) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen gemäß Vordruck "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Drei Referenznachweise gemäß der Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse des Auftraggebers; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(2.2) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(2.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.3.1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck). Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2.3.2) Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck)
(2.3.3) Drei Referenznachweise gemäß der Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse des Auftraggebers; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(2.3.4) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 3 VOB/A.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(3.6.1) Die im Ordner "Leistungsbeschreibungen" hinterlegten Dateien:
Anlagen zum LV Heizung.zip und LV 01 Heizungsinstallation nach DIN 18380.pdf
(3.6.2) Die im Ordner "Vertragsbedingungen" hinterlegten Dateien:
BVB_Tariftreue_und_Mindestarbeitsbedingungen.pdf, VOB_EU_Bewerbungsbedingungen.pdf und ZVB_VOB.pdf
(3.6.3) Die im Ordner "Sonstiges" hinterlegten Dateien:
Infoblatt_DSGVO_VOB.pdf und Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe.pdf
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4HG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.