3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Dachdeckerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Dachdeckerarbeiten
Dachdeckerarbeiten
3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm
Die Stadt Hamm plant am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen den Neubau einer dritten Gesamtschule. Dieser besteht unter anderem aus dem Gebäude für die
Sekundarstufe I (Bauteil-D) und einer Zweifeldsporthalle (Bauteil F).
Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anforderungen an Schutzgerüste. Schutzmaßnahmen.
Ein Arbeits- und Schutzgerüst wird durch das Gewerk Gerüstbau erstellt.
0.2.2 Art der Dachdeckung, Dachabdichtung oder Bekleidung und deren Befestigung. Überdeckungen und Ausführungsarten.
Bituminöse Abdichtungsarbeiten mit verschieden Aufbauten und
Untergründen gemäß Planung und Leistungsverzeichnis.
0.2.3 Art, Güte und Farbe der Dachdeckungs- und Dachabdichtungsstoffe sowie der Stoffe und Bauteile für die verschiedenen Schichten. Bituminöse Abdichtungsarbeiten mit verschieden Aufbauten und Untergründen gemäß Planung und Leistungsverzeichnis.
0.2.4 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen, Anschlüssen an angrenzende Bauteile, Durchdringungen und dergleichen. Bituminöse Abdichtungsarbeiten mit verschieden Aufbauten und Untergründen gemäß Planung und Leistungsverzeichnis.
0.2.5 Anzahl, Art, Lage und Maße von Sicherheitsdachhaken, Anschlagpunkte,
Schneefanggittern, Lüftern, Laufstegen, Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln und dergleichen.
Gemäß Dachaufsichtsplanung, Details und Leistungsbeschreibung.
0.2.6 Anzahl, Art, Lage, Leistung und Maße von solartechnischen Anlagen und dergleichen
Photovoltaik-Anlage nach Angaben Fachplanung TGA.
Auf dem Dach der Sporthalle (Bauteil F) wird eine Photovoltaikanlage mit
rund 320 Photovoltaik-Modulen und zwei Wechselrichtern errichtet.
Die PV-Module werden auf ballastierbaren Gestellsystemen, welche auf der Dachhaut aufgesetzt werden, montiert.
Die Gestellsysteme werden mit Mauerziegeln / Gehwegplatten auf der Boden- / Ballastschiene beschwert.
Der Wechselrichter wird wie die Gestellsysteme auf der Dachhaut
aufgesetzt.
0.2.7 Anzahl, Art, Lage und Maße von Dach- und Notentwässerungen.
Die Lieferung und Übergabe der Dachabläufe der Hauptentwässerung erfolgt durch das Gewerk Sanitär. Die Montage inkl. evtl. erforderlichem 13.01.2022 LV 121 Dacharbeiten 1.-2.BA Seite 9 von 54 18-271_HAM_Gesamtschule 121 Dacharbeiten 1.+2.BA
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Verguss din der Dachkonstruktion erfolgt durch das Gewerk
Dachabdichtungsarbeiten. Die Notabläufe in der Attika sind einschl.
Lieferung zu kalkulieren
0.2.8 Maßnahmen zur Sicherung gegen Windsog oder Winddruck.
BT D durch Auflast und Dachbegrünung.
BT F durch mechanische Befestigung und Auflage einer
Photovoltaikanlage
0.2.9 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und
Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit.
Gemäß Ausführungsplanung und Brandschutzkonzept. Die Gebäude sind freistehend.
0.2.10 Art, Maße, Güte und Ausbildung der Wärmedämmstoffschichten. Gemäß Ausführungsplanung und zu erstellenden Verlege- und Gefälleplan.
0.2.11 Art, Maße und Ausbildung der Belüftung des Dachraumes, der Dachkonstruktion oder der Außenwandbekleidung.
Gemäß Ausführungsplanung
0.2.12 Maßnahmen zum Erfüllen erhöhter Anforderungen an die Dachdeckung, z.B. gegen Eindringen von Staub, Flugschnee.
keine Angabe.
0.2.13 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind.
keine Angabe.
0.2.14 Bedingungen des Auftraggebers für das Aufstellen von Schmelzkesseln.
keine Angabe.
0.2.15 Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks- und Bauteilfugen.
Gemäß Ausführungsplanung
0.2.16 Art, Stoffe und Ausbildung der Abdeckung von Fugen.
Gemäß Ausführungsplanung
0.2.17 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführungsart von provisorischen 13.01.2022 LV 121 Dacharbeiten 1.-2.BA Seite 10 von 54 18-271_HAM_Gesamtschule 121 Dacharbeiten 1.+2.BA
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Abdeckungen oder Abdichtungen und deren Beseitigung.
keine vorgesehen.
0.2.18 Anzahl, Art, Lage und Maße von Musterflächen, Mustermontagen, Stoffmustern und Proben.
keine vorgesehen.
0.2.19 Art des Holz- und Korrosionsschutzes.
keine vorgesehen.
0.2.20 Gestaltung und Einteilung von Flächen, besondere Verlegeart, Rasterund
Fugenausbildung sowie Struktur, Farbe und Oberflächenbehandlung.
Gemäß Ausführungsplanung
0.2.21 Anzahl, Art, Lage, Maße und Beschaffenheit von gekrümmten oder andersartig geformten Flächen.
Gemäß Ausführungsplanung
0.2.22 Besonderer Schutz der Leistungen, z. B. Verpackung, Kantenschutz, Abdeckungen.
keine vorgesehen.
0.2.23 Schutz von Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen bei der Öffnung von Dachflächen.
keine vorgesehen.
0.2.24 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen.
keine vorgesehen.
0.2.26 Art, Umfang und Anforderungen an Verlege- und Montageplänen.
siehe Leistungsbeschreibung.
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Baubeginn: 30.05.2022
Ausführungsfrist: 16.08.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(3.6.1)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD45Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.