Beschaffung preisgebundener Schulbücher für die Schuljahre 2022/2023- 2025/2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31- 22118
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung preisgebundener Schulbücher für die Schuljahre 2022/2023- 2025/2026
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern für 5 Berufskollegs und 3 Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026.
Der Kreis Paderborn ist als Schulträger von 5 Berufskollegs und 3 Förderschulen verpflichtet, im Rahmen der Lernmittelfreiheit jeder schulbesuchenden Person die erforderlichen Schulbücher in der Höhe des um den Eigenanteil der Erziehungsberechtigten verminderten Betrages bereitzustellen.
Hierzu werden ausschließlich Schulbücher benötigt, die dem Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz – BuchPrG) in der aktuellen Fassung unterliegen.
Für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 wird ein Auftrag über die Lieferung neuer preisgebundener Schulbücher für die vorgenannten Schulen in einer Größenordnung von jährlich ca. [Betrag gelöscht] EUR inkl. 7 % MwSt. vergeben.
Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur für 1 Los erhalten.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schulbücher für zwei Berufskollegs:
1. Berufskolleg Schloß Neuhaus, An der Kapelle 2, 33104 Paderborn
2. Ludwig-Erhard-Berufskolleg, Schützenweg 4, 33102 Paderborn
einschl. Nebenstelle Büren, Almestraße 5, 33142 Büren
Los 1 hat ein geschätztes Jahresauftragsvolumen von ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert, der sowohl unter- als auch überschritten werden kann, da das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn auf den Bedarfsumfang der Schulen keinen Einfluss hat. Auch können die rechtlichen Anspruchskriterien für die Schülerinnen und Schüler vom Gesetzgeber geändert werden. Des Weiteren ist der Bestand aller Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn in den nächsten Jahren nicht unbedingt gesichert.
Bei der Abwicklung des Auftrages sind die Bestimmungen des BuchPrG in der zurzeit gültigen Fassung einzuhalten.
Die Auftragshöhe jedes einzelnen Loses ist so bestimmt, dass der Nachlasssatz in Höhe von 15 % für den Hauptauftrag nach § 7 Abs. 3 des BuchPrG in jedem Fall anzuwenden ist.
Maßgeblich für die Bestimmung des Buchpreises ist der Zeitpunkt der Lieferung der Bücher durch den Händler an die Schulen.
Titel und Stückzahlen der neu zu beschaffenden Schulbücher werden jeweils spätestens 10 Arbeitstage nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen festgelegt; im Jahr 2022 ist dies der 08. Juli. Der Auftragnehmer erhält die Gelegenheit, alle Schulbücher eines Auftrags zu einem Zeitpunkt zu liefern.
Die dem jeweiligen Hauptauftrag zuzurechnenden Schulbücher sind jeweils in den letzten zwei vollen Ferienwoche der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen an die einzelnen Schulen auszuliefern. Im Jahre 2022 ist dies der Zeitraum zwischen Montag, dem 25. Juli 2022 und Freitag, dem 05. August 2022.
Die Bücher sind bei jeder Lieferung nach Klassen zu verpacken und nach Titeln zu sortieren. Alle bestellten Bücher sind transportkostenfrei an die jeweilige Schule, die die Bestellung ausgelöst hat, und dort in einen von dieser Schule bezeichneten Raum auszuliefern, wobei ein Lieferschein beizufügen ist. Der Auftragnehmer hat das Transport- und Verpackungsmaterial nach der Anlieferung sofort wieder zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schulbücher für drei Berufskollegs und zwei Förderschulen:
Berufskollegs:
1. Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Schützenweg 6, 33102 Paderborn
einschl. Nebenstelle Büren, Bühl 7, 33142 Büren
2. Helene-Weber-Berufskolleg, Am Bischofsteich 5, 33100 Paderborn
3. Gregor-Mendel-Berufskolleg, Bleichstraße 41 a, 33102 Paderborn
Förderschulen:
1.Erich Kästner-Schule, Bastfelder Weg 25, 33098 Paderborn
2. Astrid Lindgren-Schule, Am Friedhof 1, 33154 Salzkotten
Los 2 hat ein geschätztes Jahresauftragsvolumen von ca. 70.500 €.
Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert, der sowohl unter- als auch überschritten werden kann, da das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn auf den Bedarfsumfang der Schulen keinen Einfluss hat. Auch können die rechtlichen Anspruchskriterien für die Schülerinnen und Schüler vom Gesetzgeber geändert werden. Des Weiteren ist der Bestand aller Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn in den nächsten Jahren nicht unbedingt gesichert.
Bei der Abwicklung des Auftrages sind die Bestimmungen des BuchPrG in der zurzeit gültigen Fassung einzuhalten.
Die Auftragshöhe jedes einzelnen Loses ist so bestimmt, dass der Nachlasssatz in Höhe von 15 % für den Hauptauftrag nach § 7 Abs. 3 des BuchPrG in jedem Fall anzuwenden ist.
Maßgeblich für die Bestimmung des Buchpreises ist der Zeitpunkt der Lieferung der Bücher durch den Händler an die Schulen.
Titel und Stückzahlen der neu zu beschaffenden Schulbücher werden jeweils spätestens 10 Arbeitstage nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen festgelegt; im Jahr 2022 ist dies der 08. Juli. Der Auftragnehmer erhält die Gelegenheit, alle Schulbücher eines Auftrags zu einem Zeitpunkt zu liefern.
Die dem jeweiligen Hauptauftrag zuzurechnenden Schulbücher sind jeweils in den letzten zwei vollen Ferienwoche der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen an die einzelnen Schulen auszuliefern. Im Jahre 2022 ist dies der Zeitraum zwischen Montag, dem 25. Juli 2022 und Freitag, dem 05. August 2022.
Die Bücher sind bei jeder Lieferung nach Klassen zu verpacken und nach Titeln zu sortieren. Alle bestellten Bücher sind transportkostenfrei an die jeweilige Schule, die die Bestellung ausgelöst hat, und dort in einen von dieser Schule bezeichneten Raum auszuliefern, wobei ein Lieferschein beizufügen ist. Der Auftragnehmer hat das Transport- und Verpackungsmaterial nach der Anlieferung sofort wieder zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Zur Bestätigung der Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Die Auszüge/Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet vom Datum des Endes der Angebotsfrist.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Erklärung/ Nachweis über das Vorhandesein bzw. den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personenschäden in Höhe von mindestens 150.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 100.000 €. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist mit dem Angebot zu übersenden.
- Erklärung, dass bei dem Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
•gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
•gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
•gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen odereiner Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zum Nachweis sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt solche Bescheinigungen ausstellt) mit dem Angebot vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angabe geeigneter Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen im Schulbuchhandel (Lieferung von Schulbüchern) mit folgenden Angaben je Referenz:
Bezeichnung der Leistung (Anzahl der Schulen, Serviceleistungen etc.), des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers inkl. Benennung eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten beim Auftraggeber.
- Erklärung, dass dem Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen und Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jeder Bieter kann höchstens den Zuschlag für ein Los erhalten (Loslimitierung).
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet über den Zuschlag das Los. Der Kreis Paderborn wird für das betroffene Los durch das Schul- und Sportamt unter Aufsicht je eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechtsamtes den Losentscheid durchführen. Sollte sich ergeben, dass in beiden Losen ein Losentscheid durchgeführt werden muss, wird vorab durch Auslosung bestimmt, in welcher Reihenfolge die einzelnen Losentscheide erfolgen.
Der im jeweiligen Losentscheid gezogene Bieter erhält den Zuschlag für das betreffende Los. Hat ein Bieter bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten, ist er mit seinem Angebot für das andere Los auszuschließen, bevor das Verfahren fortgesetzt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.