Rahmenvertrag über Mobilstationen; Vergabenummer: 21FEA55169 im Bieterportal der Deutschen Bahn AG

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Nahverkehr Rheinland GmbH für die Umsetzung der Aufgaben des Zweckverband Nahverkehr Rheinland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Mobilstationen; Vergabenummer: 21FEA55169 im Bieterportal der Deutschen Bahn AG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44212320 Diverse Konstruktionen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenverträge über Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradboxen mit Bedienterminal und Softwaremiete und Fahrgastunterstände mit Gründach. Diese sollen in den Kommunen des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland aufgestellt werden. Die Nahverkehr Rheinland GmbH ist der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist jedoch selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit den Auftragnehmern auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die Nahverkehr Rheinland GmbH nimmt lediglich eine unterstützende Rolle bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Besteller und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Zusammenschlüsse an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke im Gebiet des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34928470 Beschilderung
44423400 Schilder und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Im Gebiet des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW). Er ist für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV-Angebotes in seinem Verbandsgebiet zuständig und fördert Investitionen in die ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur in eigener Verantwortung und im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient sich der ZV NVR der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH).

Das Verbandsgebiet des ZV NVR hat eine Fläche von 7.365 km² und dehnt sich in Ost-West-Richtung auf 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km aus. Die Besiedlung ist mit Köln, Bonn und Leverkusen auf das Städteband längs des Rheins konzentriert. Ein weiterer Siedlungsschwerpunkt befindet sich mit der Region Aachen im Westen des Verbandsgebietes an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden. Die Einwohner sind auf 99 Kommunen bzw. 8 Kreise und die Städteregion Aachen verteilt.

Zur Errichtung eines verbandweiten und flächendeckenden Mobilstationsnetzes hatte die NVR GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben (Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen) in dem in einem abgestuften Verfahren rund 460 Verkehrsstationen des SPNV und Haltestellen des ÖPNV als potenzielle Mobilstation identifiziert und eine empfohlene Ausstattung erarbeitet wurden. Ziel des ZV NVR ist es, zusammen mit ÖPNV-Aufgabenträgern und Kommunen, darauf aufbauend ein flächendeckendes Mobilstationsnetz zu schaffen und auf einheitliche Standards hinzuwirken. In fast allen Kommunen und kreisfreien Städten werden derzeit Mobilstations-Feinkonzepte aufgestellt. Die sogenannte Mindestausstattung, welche in der ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 18.06.2021 verankert ist, sieht die Errichtung von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradabstellanlagen sowie Fahrgastunterstände vor. Die NVR GmbH strebt an, die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR bei der Umsetzung von Mobilstationen zu unterstützen.

Konkret sollen dazu Rahmenverträge für die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen (Los 1), Fahrradboxen inkl. Bedienterminal (Los 2) und Fahrgastunterständen mit Gründach (Los 3) in drei Losen abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR sowie die dort ansässigen Verkehrsunternehmen als Besteller im Sinne von § 21 Abs. 2 S. 1 VgV bzw. § 19 Abs. 2 S. 1 SektVO dem Auftragnehmer Einzelaufträge erteilen können.

Durch Abschluss dieser Rahmenverträge kommt noch kein Auftragsverhältnis zustande. Erst mit Erteilung eines Einzelauftrages durch den Besteller wird ein verbindlicher Leistungsaustauschvertrag geschlossen. Die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke (Kommunalwerke) werden durch diese Rahmenverträge nicht zu einer Bestellung und somit Auftragsvergabe verpflichtet, sondern vielmehr hierzu berechtigt.

Zur groben Abschätzung möglicher Abnahmemengen im Rahmen der auszuschreibenden Mobilstationselemente kann das genannte Mobilstationsgutachten dienen. Während alle Standorte mindestens eine Stele erhalten sollten, sind Fahrradboxen nicht überall notwendig bzw. sinnvoll. Die o.g. Fahrgastunterstände sind grundsätzlich an allen ÖPNV-Haltestellen denkbar – auch an Standorten, die keine Mobilstationen darstellen.

Insofern ist eine Abschätzung der Abnahmemengen schwer möglich. Dem entsprechend ist auch der Zeitraum der Abnahme schwer einzugrenzen. Da Planung und Umsetzung von Mobilstationen jedoch einen gewissen Vorlauf benötigen, ist hier von einem Zeitraum von mehreren Jahren auszugehen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht.

Diese Rahmenverträge ermöglichen es zu einer deutlichen Beschleunigung der Errichtung von Mobilstationen durch die zur Bestellung Berechtigten beizutragen. Der Auftragnehmer soll diesen Prozess maximal unterstützen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 2.209.000,00€.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrradboxen inkl. Bedienterminal und Softwaremiete

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44613400 Lagercontainer
44614300 Container-Lagerungssystem
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Im Gebiet des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW). Er ist für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV-Angebotes in seinem Verbandsgebiet zuständig und fördert Investitionen in die ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur in eigener Verantwortung und im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient sich der ZV NVR der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH).

Das Verbandsgebiet des ZV NVR hat eine Fläche von 7.365 km² und dehnt sich in Ost-West-Richtung auf 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km aus. Die Besiedlung ist mit Köln, Bonn und Leverkusen auf das Städteband längs des Rheins konzentriert. Ein weiterer Siedlungsschwerpunkt befindet sich mit der Region Aachen im Westen des Verbandsgebietes an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden. Die Einwohner sind auf 99 Kommunen bzw. 8 Kreise und die Städteregion Aachen verteilt.

Zur Errichtung eines verbandweiten und flächendeckenden Mobilstationsnetzes hatte die NVR GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben (Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen) in dem in einem abgestuften Verfahren rund 460 Verkehrsstationen des SPNV und Haltestellen des ÖPNV als potenzielle Mobilstation identifiziert und eine empfohlene Ausstattung erarbeitet wurden. Ziel des ZV NVR ist es, zusammen mit ÖPNV-Aufgabenträgern und Kommunen, darauf aufbauend ein flächendeckendes Mobilstationsnetz zu schaffen und auf einheitliche Standards hinzuwirken. In fast allen Kommunen und kreisfreien Städten werden derzeit Mobilstations-Feinkonzepte aufgestellt. Die sogenannte Mindestausstattung, welche in der ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 18.06.2021 verankert ist, sieht die Errichtung von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradabstellanlagen sowie Fahrgastunterstände vor. Die NVR GmbH strebt an, die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR bei der Umsetzung von Mobilstationen zu unterstützen.

Konkret sollen dazu Rahmenverträge für die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen (Los 1), Fahrradboxen inkl. Bedienterminal (Los 2) und Fahrgastunterständen mit Gründach (Los 3) in drei Losen abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR sowie die dort ansässigen Verkehrsunternehmen als Besteller im Sinne von § 21 Abs. 2 S. 1 VgV bzw. § 19 Abs. 2 S. 1 SektVO dem Auftragnehmer Einzelaufträge erteilen können.

Durch Abschluss dieser Rahmenverträge kommt noch kein Auftragsverhältnis zustande. Erst mit Erteilung eines Einzelauftrages durch den Besteller wird ein verbindlicher Leistungsaustauschvertrag geschlossen. Die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke (Kommunalwerke) werden durch diese Rahmenverträge nicht zu einer Bestellung und somit Auftragsvergabe verpflichtet, sondern vielmehr hierzu berechtigt.

Zur groben Abschätzung möglicher Abnahmemengen im Rahmen der auszuschreibenden Mobilstationselemente kann das genannte Mobilstationsgutachten dienen. Während alle Standorte mindestens eine Stele erhalten sollten, sind Fahrradboxen nicht überall notwendig bzw. sinnvoll. Die o.g. Fahrgastunterstände sind grundsätzlich an allen ÖPNV-Haltestellen denkbar – auch an Standorten, die keine Mobilstationen darstellen.

Insofern ist eine Abschätzung der Abnahmemengen schwer möglich. Dem entsprechend ist auch der Zeitraum der Abnahme schwer einzugrenzen. Da Planung und Umsetzung von Mobilstationen jedoch einen gewissen Vorlauf benötigen, ist hier von einem Zeitraum von mehreren Jahren auszugehen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht.

Diese Rahmenverträge ermöglichen es zu einer deutlichen Beschleunigung der Errichtung von Mobilstationen durch die zur Bestellung Berechtigten beizutragen. Der Auftragnehmer soll diesen Prozess maximal unterstützen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 18.530.512,00€.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgastunterstände mit Gründach

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44212321 Wartehäuschen an Bushaltestellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Im Gebiet des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW). Er ist für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV-Angebotes in seinem Verbandsgebiet zuständig und fördert Investitionen in die ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur in eigener Verantwortung und im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient sich der ZV NVR der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH).

Das Verbandsgebiet des ZV NVR hat eine Fläche von 7.365 km² und dehnt sich in Ost-West-Richtung auf 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km aus. Die Besiedlung ist mit Köln, Bonn und Leverkusen auf das Städteband längs des Rheins konzentriert. Ein weiterer Siedlungsschwerpunkt befindet sich mit der Region Aachen im Westen des Verbandsgebietes an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden. Die Einwohner sind auf 99 Kommunen bzw. 8 Kreise und die Städteregion Aachen verteilt.

Zur Errichtung eines verbandweiten und flächendeckenden Mobilstationsnetzes hatte die NVR GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben (Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen) in dem in einem abgestuften Verfahren rund 460 Verkehrsstationen des SPNV und Haltestellen des ÖPNV als potenzielle Mobilstation identifiziert und eine empfohlene Ausstattung erarbeitet wurden. Ziel des ZV NVR ist es, zusammen mit ÖPNV-Aufgabenträgern und Kommunen, darauf aufbauend ein flächendeckendes Mobilstationsnetz zu schaffen und auf einheitliche Standards hinzuwirken. In fast allen Kommunen und kreisfreien Städten werden derzeit Mobilstations-Feinkonzepte aufgestellt. Die sogenannte Mindestausstattung, welche in der ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 18.06.2021 verankert ist, sieht die Errichtung von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradabstellanlagen sowie Fahrgastunterstände vor. Die NVR GmbH strebt an, die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR bei der Umsetzung von Mobilstationen zu unterstützen.

Konkret sollen dazu Rahmenverträge für die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen (Los 1), Fahrradboxen inkl. Bedienterminal (Los 2) und Fahrgastunterständen mit Gründach (Los 3) in drei Losen abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR sowie die dort ansässigen Verkehrsunternehmen als Besteller im Sinne von § 21 Abs. 2 S. 1 VgV bzw. § 19 Abs. 2 S. 1 SektVO dem Auftragnehmer Einzelaufträge erteilen können.

Durch Abschluss dieser Rahmenverträge kommt noch kein Auftragsverhältnis zustande. Erst mit Erteilung eines Einzelauftrages durch den Besteller wird ein verbindlicher Leistungsaustauschvertrag geschlossen. Die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke (Kommunalwerke) werden durch diese Rahmenverträge nicht zu einer Bestellung und somit Auftragsvergabe verpflichtet, sondern vielmehr hierzu berechtigt.

Zur groben Abschätzung möglicher Abnahmemengen im Rahmen der auszuschreibenden Mobilstationselemente kann das genannte Mobilstationsgutachten dienen. Während alle Standorte mindestens eine Stele erhalten sollten, sind Fahrradboxen nicht überall notwendig bzw. sinnvoll. Die o.g. Fahrgastunterstände sind grundsätzlich an allen ÖPNV-Haltestellen denkbar – auch an Standorten, die keine Mobilstationen darstellen.

Insofern ist eine Abschätzung der Abnahmemengen schwer möglich. Dem entsprechend ist auch der Zeitraum der Abnahme schwer einzugrenzen. Da Planung und Umsetzung von Mobilstationen jedoch einen gewissen Vorlauf benötigen, ist hier von einem Zeitraum von mehreren Jahren auszugehen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht.

Diese Rahmenverträge ermöglichen es zu einer deutlichen Beschleunigung der Errichtung von Mobilstationen durch die zur Bestellung Berechtigten beizutragen. Der Auftragnehmer soll diesen Prozess maximal unterstützen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 2.797.000,00€.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 185-480341
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Fahrradboxen inkl. Bedienterminal und Softwaremiete

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgastunterstände mit Gründach

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zahlung: 100% nach Lieferung und Montage (Abnahme)

Abläufe zur Auftragsstellung, Rechnungsstellung und Zahlung werden zwischen Auftragnehmer und jeweiligem Besteller vereinbart.

Der Vertrag gilt für 48 Monate. Der Vertrag gilt für alle innerhalb der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangenen Bestellungen, auch wenn der Ausführungstermin

außerhalb dieser Laufzeit liegt. Vereinbart ist eine Option auf einseitige Kündigung des Auftraggebers zum Ablauf des zweiten und dritten Jahres der Laufzeit. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf

des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.

Die angegebenen geschätzten Gesamtwerte sind Schätzhöchstwerte.

Je Los wird 1 Rahmenvertragspartner gebunden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post

(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2022

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