Beschaffung von Softwarelösungen für das Krankenhausinformationssystem (KIS)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-herford.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlich getragenes Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Softwarelösungen für das Krankenhausinformationssystem (KIS)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Klinikum Herford AöR, die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH und die Ev. Krankenhaus Enger gGmbH beschaffen Softwarelösungen nebst Implementierungs- und Wartungsdienstleistungen für die ERP- und Krankenhausinformationssysteme (KIS) ihrer miteinander verbundenen Krankenhäuser überwiegend unter Einsatz von Fördermitteln nach dem KHZG.

Die Klinikum Herford AöR führt das nötige Vergabeverfahren durch. Sie wird in eigener Sache und für die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH und die Ev. Krankenhaus Enger gGmbH im Rahmen einer „gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe“ nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VgV tätig. Dazu führt die Klinikum Herford AöR im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie im Namen und auf Rechnung der anderen beiden Krankenhausgesellschaften ein Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) durch, das auf den Abschluss von 4 Verträgen zwischen der Cerner Health und den beteiligten Häusern abzielt (siehe dazu unter II.2.14)).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA43 Herford
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die einzelnen Krankenhäuser gestaltet sich die Beschaffungsmaßnahme im Einzelnen wie folgt:

1. Klinikum Herford AöR

Das Bestandsystem soll an das „Cerner Local Model System“ angepasst bzw. erweitert werden, ein „Best-Practise-Referenzmodell“, welches im konkreten Auftragsumfang alle erforderlichen Softwaremodule und Prozessmodelle enthält zur Erfüllung aller Muss-Kriterien der KHZG-Fördertatbestände 3 und 5. Ergänzend dazu sollen die integrierten i.s.h.med-Module „Psychosoziale Medizin“, „Arztbriefschreibung“, „Geriatrie“, „Kurvenbackup“ der Firma Cerner beschafft und implementiert werden inklusive der dazugehörigen Softwarewartung, sowie eine weitere Ausbaustufe der ins i.s.h.med integrierten Partnerlösung AID-Klinik der Firma Dosingen GmbH. Zur Abbildung der Pflegeprozessplanung und -Dokumentation soll das Prozessmodell EPA-AC und LEP integriert werden. Entsprechende Lizenzen dieser Cerner-Partnerlösungen inklusive der Integration in die i.s.h.med-Module werden über die Firma Cerner als Generalunternehmer beauftragt.

2. Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH

Der Auftragsumfang des Lukas-Krankenhauses Bünde ist weitgehend identisch mit dem für Herford beschriebenen Auftragsumfang, jedoch reduziert um die Module „Psychosoziale Medizin“ und „Geriatrie“, für die es in Bünde keine Anwendung gibt. Als vorgelagerter Projektschritt beinhaltet die Beauftragung jedoch zusätzlich alle Lizenzen, Wartung und Einrichtungsdienstleistung zur Erweiterung/Anpassung der im Klinikum Herford existierenden Implementierung des KIS i.s.h.med um den Standort Bünde zur vollständigen Ablösung des bisher eingesetzten KIS Medico. Dieser vorgelagerte Projektschritt ist zwingend notwendig, um darauf aufbauend die weiteren i.s.h.med-Module zu implementieren im Gleichschritt mit den digitalen Ausbauschritten der KHZG-Fördertatbestände 3 und 5 des Standorts Herford in der dann fusionierten Gesellschaft aus den Krankenhäusern in Herford und Bünde.

3. Ev. Krankenhaus Enger gGmbH

Der Auftragsumfang des Krankenhauses Enger ist weitgehend identisch mit dem des Lukas-Krankenhauses Bünde, jedoch ergänzt um das integrierte i.s.h.med-Modul „Geriatrie“.

4. Standortübergreifend

Standortübergreifend für alle drei Krankenhaus-Standorte beauftragt das Klinikum Herford die Firma Cerner in Erweiterung der schon für das Klinikum Herford bestehenden Generalunternehmerschaft und des SAP-Systembetreuungsvertrags mit der Migrationsdienstleistung und Lieferung ergänzender Softwarelizenzen zur Ablösung der bestehenden betriebswirtschaftlichen Amondis-Anwendungen. Im Sonderfall Herford und Bünde umfasst dies die softwareseitigen Anpassungen und Einrichtungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der gesellschaftsrechtlichen Fusion der beiden Krankenhäuser Herford und Bünde. Dieser Auftragsteil enthält zudem eine Umstellung der bisher nur für das Klinikum Herford lizenzierten Cerner-Partnersoftware „3M QS-Med-Suite“ auf eine gemeinsame Campus-Lizenz für alle drei Krankenhäuser.

Die Klinikum Herford AöR, die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH und die Ev. Krankenhaus Enger gGmbH haben für die Beschaffung der betreffenden integrierten Softwaremodule zur Erweiterung des KIS Anträge auf die Gewährung von Fördermitteln aufgrund des KHZG gestellt. Die Erweiterungsmodule werden den Fördertatbeständen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV (Pflege- und Behandlungsdokumentation) und nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV (Medikationsmanagement) zugeordnet.

Nur die Klinikum Herford AöR ist öffentlicher Auftraggeber i.S.d. EU-Vergaberechts. Die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH und die Ev. Krankenhaus Enger gGmbH sind zum Zeitpunkt der Beschaffung keine öffentlichen Auftraggeber nach dem EU- oder nationalen Vergaberecht. Sie unterliegen dem Vergaberecht nur insoweit, als sie als Empfänger von Fördermitteln dazu verpflichtet sind. Die Klinikum Herford AöR und die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH werden zum 01.01.2023 fusionieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die drei Krankenhäuser schließen jeweils einen Vertrag mit Cerner und das Klinikum Herford standortübergreifend für alle drei einen weiteren Vertrag zur Erweiterung des Bestandssystems. Das sind 4 Verträge zwischen der Cerner Health Services Deutschland GmbH und der Klinikum Herford AöR (2 Verträge), der Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH (1 Vertrag) sowie der Ev. Krankenhaus Enger gGmbH (1 Vertrag).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Bei Beauftragung ist lediglich die Klinikum Herford AöR an das EU-Vergaberecht gebunden (siehe II.2.4). Nachfolgend wird die Verfahrenswahl nach dem EU-Vergaberecht daher alleine für die Klinikum Herford AöR begründet. Die Begründung gilt entsprechend für die anderen Häuser, soweit diese als Empfänger von Fördermitteln dem nationalen Vergaberecht unterliegen:

Das Vergabeverfahren wird nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

1. Begründung nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV

Die Erweiterung der Systemlandschaft und die Lieferung der integrierten Module für das i.s.h.med sowie die Erweiterung des Bestandsystems an das „Cerner Local Model System“ kann angesichts der am Klinikum Herford vorhandenen Systeme nur durch die Cerner Health Services Deutschland GmbH erfolgen. Auch für die Module, die über exklusive i.s.h.med-Partnerlösungen geliefert werden, ist die Cerner Health Services Deutschland GmbH einziger Anbieter.

Daher ist kein Wettbewerb vorhanden. Der Auftrag kann nur von Cerner erbracht werden. Gemäß § 14 Abs. 6 VgV gibt es auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.

2. Begründung nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV

Es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Unternehmenswechsel würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

Im Verbund der Klinikum Herford AöR, der Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH und der Ev. Krankenhaus Enger gGmbH werden Softwareprodukte der Cerner Health Services Deutschland GmbH, speziell das Produkt i.s.h.med als KIS des Klinikums Herford, schon umfangreich genutzt. Zunächst speziell das Bestandsystem am Klinikum Herford soll um die integrierten Module „Psychosoziale Medizin“, „Arztbriefschreibung“, „Geriatrie“ und „Kurvenbackup“ der Cerner Health Services Deutschland GmbH, sowie die i.s.h.med-Partnerlösungen für „LEP“, „Dosing“ und „AID-Klinik“ erweitert werden. Weiterhin soll das Produkt i.s.h.med der Cerner Health Services Deutschland GmbH als KIS im Verbund mit den Krankenhäusern in Bünde und Enger eingeführt werden. Außerdem soll die Systemlandschaft für die Klinikstandorte Herford und Bünde für die anstehende Fusion beider Häuser weiter ausgebaut werden.

Würden die genannten Produkte, die den Auftragsgegenstand ausmachen, nicht von der Cerner Health Services Deutschland GmbH, sondern andere Produkte mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschafft werden, hätte dies weitreichende technische Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung zur Folge.

Zunächst sind die Mitarbeiter des Klinikums Herford mit dem System i.s.h.med vertraut und daran ausgebildet. Die Umschulung der kompletten IT-Abteilung und der übrigen Nutzer auf ein neues KIS beziehungsweise ergänzende Softwareprodukte anderer Hersteller, die technisch von dem Bestandssystem abweichen, würde unverhältnismäßig viel Zeit und Aufwand bedeuten, wobei die Umsetzungsfristen aus den Förderbescheiden unhaltbar wären.

Zudem würden sich Verbindungsprobleme an den Schnittstellen zwischen dem Bestandssystem von Cerner und technisch abweichenden, nicht zum i.s.h.med passenden, Ergänzungen anderer Hersteller ergeben, die mit technisch unverhältnismäßigem Aufwand gelöst werden müssten.Gleichzeitig muss für die Fusion der Krankenhäuser in Herford und Bünde durch ein aufeinander abgestimmtes KIS eine standortübergreifende Patientenversorgung ermöglicht werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein etwaiger Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2022

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